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Umlaufbeschlüsse mit ID Austria qualifiziert elektronisch signieren.

Nutzen Sie die staatliche eID (ID Austria), um Gesellschafterbeschlüsse 100% digital und gesetzeskonform abzuwickeln. Ohne Papier. Ohne Postweg.

  • Verbreitet – Fast jeder österreichische Unternehmer nutzt bereits ID Austria (FinanzOnline, Digitales Amt).

  • Rechtssicher – Die Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt (gemäß eIDAS & Signaturgesetz).

  • Einfach – Keine neuen Kartenlesegeräte oder Tokens nötig. Das Smartphone genügt.

Umlaufbeschlüsse mit ID Austria qualifiziert elektronisch signieren.
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Unternehmen in Österreich vertrauen auf Resolvio

Resolvio-Kundenbild Antje Buchholz
Resolvio-Kundenbild Stefan Feltens
Resolvio-Kundenbild Paul Arnold

1.400+ Gesellschafter

vertrauen Resolvio

Umlaufbeschlüsse und Schriftlichkeit

Das Schriftlichkeitsgebot digital erfüllen.

Für Umlaufbeschlüsse in österreichischen Gesellschaften gilt oft das strenge Schriftlichkeitsgebot (z.B. für die österreichische GmbH: § 34 GmbHG). Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus und macht Beschlüsse im Streitfall anfechtbar.

Bisher bedeutete das: Unterschriftenmappen per Post versenden und wochenlang warten.

Die Lösung mit Resolvio und ID Austria

Resolvio integriert die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem eIDAS-Standard nahtlos in den Beschluss-Workflow. Für österreichischen Gesellschafter und sonstige Gremienmitglieder bedeutet das: Sie signieren Ihre Stimmabgabe in Umlaufbeschlüssen direkt mit ihrer ID Austria.

Resolvio arbeitet mit A-Trust zusammen, dem führenden Vertrauensdienstleister in Österreich. A-Trust ist der technische Partner hinter ID Austria und garantiert die höchsten Sicherheitsstandards (Mehr erfahren).

A-Trust
ID Austria
eIDAS

Volle Konformität mit Resolvio und ID Austria

Einfach & digital

Tausendfach bewährter Resolvio-Workflow für Umlaufbeschlüsse. Für jeden geeignet. Keine Zusatzgeräte erforderlich.

Einfach & digital

Rechtssicher in Österreich

Anwaltlich geprüfte Konformität mit dem österreichischen Schriftlichkeitsgebot (etwa § 34 GmbHG). Dank ID-Austria-Integration volle Beachtung von eIDAS & Signaturgesetz (§ 4 SigG).

Sicherheit nach Bankenstandard

Ausschließlich ISO-zeritifizierte Rechenzentren in Europa, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Daten, garantiert kein Zugriff von US-Behörden nach US-CLOUD-Act (Mehr zu Sicherheit).

Sicherheit nach Bankenstandard
So funktioniert's

Der Umlaufbeschluss-Workflow mit ID Austria

Jetzt kostenlos starten

Starten Sie einen neuen Umlaufbeschluss in Resolvio und fordern alle stimmberechtigten Gremienmitglieder zu Stimmabgabe auf.

Alle Gremienmitglieder erhalten eine E-Mail und öffnet den Link zur Stimmabgabe (Desktop oder Mobilgerät).

Die Stimmabgabe wird per Klick/Touch auf "Signieren mit ID Austria" abgeschlossen: Es öffnet sich die Schnittstelle zur ID Austria / A-Trust. Die Authentifizierung erfolgt in der „Digitales Amt“-App oder per SMS-TAN.

Nach Abgabe aller Stimmen wird das Beschlussergebnis festgestellt und automatisch an alle Gremienmitglieder versendet. Die Stimmabgaben mit den ID Austria-Signaturen werden dauerhaft und revisionssicher durch Resolvio archiviert.

Der Unterschied auf einen Blick

E-Mail Umlauf

DocuSign (Standard)

Resolvio + ID Austria

Erfüllt § 34 GmbHG (Schriftform)

❌ Nein

⚠️ Meist nein (nur SES)

✅ Ja (QES)

Identitätsprüfung

❌ Keine

⚠️ E-Mail basiert

✅ Staatlich geprüft

Beweiskraft vor Gericht

Niedrig

Mittel

Sehr Hoch

Usability

Chaos im Posteingang

Separate Software

Integrierter Prozess

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Mehr zu den Beschlusslösungen von Resolvio

Asynchron beschließen
Umlaufbeschluss

Umlaufbeschluss

Erstellen Sie einen Beschluss aus über hundert Vorlagen oder per Freitext. Ihre Stimme geben alle Beteiligten asynchron innerhalb einer bestimmten Frist ab.
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Sich treffen und beschließen
Sitzung oder Versammlung

Sitzung oder Versammlung

Fassen Sie Beschlüsse im Rahmen einer Sitzung/Versammlung. Resolvio führt alle Teilnehmer durch die Veranstaltung egal ob vor Ort, virtuell oder hybrid. Agenda, Einladung, Sitzungsmappe und Protokoll inklusive.

Häufig gestellte Fragen zu ID Austria & Umlaufbeschlüssen

Ja, die Handy-Signatur geht in der ID Austria auf und wird voll unterstützt. Wenn Sie bereits eine aktive Handy-Signatur haben, können Sie diese weiterhin für die qualifizierte elektronische Signatur in Resolvio nutzen.

Nur bei notariatsaktpflichtigen Themen wie Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen oder Verschmelzungen ist ein Notar erforderlich. Für Routinebeschlüsse wie Geschäftsführerbestellung, Jahresabschluss-Feststellung oder Gewinnverwendung reicht Resolvio + QES vollkommen aus.

Nein, internationale Gesellschafter oder Gesellschafter ohne ID Austria können alternative QES-Methoden nutzen, die Resolvio anbietet. So können beispielsweise deutsche Gesellschafter per Video-Ident oder mit ihrer deutschen eID signieren – alles im selben Beschlussverfahren.

Starten Sie Ihren ersten rechtssicheren Umlaufbeschluss mit ID Austria.

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