Beschluss-Vorlage

Änderung des Gesellschaftsvertrags einer Personengesellschaft (Neufassung einer Passage)

Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags von allen Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, KG, ohG, GbR, Parterschaft etc) ist nicht beurkundungspflichtig.

Allerdings kann in Spezialfällen ein Gang mit dem Beschluss zum Notar notwendig sein, um Vertragsänderungen zum Handelsregister anzumelden. Bei Personenhandelsgesellschaften (KG, oHG, GmbH & Co. KG und UG & Co. KG) sind Vertragsänderungen in den folgenden Fällen durch alle Gesellschafter zum Handelsregister anzumelden:

  • Firma der Gesellschaft (§ 107 bzw. § 106 Abs. 6 idF des MoPeG)
  • Sitz der Gesellschaft (§ 107 bzw. § 106 Abs. 6 idF des MoPeG)
  • inländische Geschäftsanschrift (§ 107 bzw. § 106 Abs. 6 idF des MoPeG)
  • Gesellschafterbestand (§§ 107, 162 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 HGB bzw. § 106 Abs. 6 idF des MoPeG)
  • Vertretungsmacht (§ 107 bzw. § 106 Abs. 6 idF des MoPeG)
  • Erhöhung oder Herabsetzung von Kommanditeinlagen (§ 175 HGB)

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Bezeichnung der zu ändernden Passage des Gesellschaftsvertrags wird geändert und erhält folgenden neuen Wortlaut:

  • "Wortlaut geänderte Passage"
Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten

Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GbR (DE)
GmbH & Co. KG (DE)
KG (DE)
PartG (DE)
PartGmbB (DE)
UG & Co. KG (DE)
oHG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Free

Zuletzt aktualisiert
02.09.2024

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Die Passage, welche geändert werden soll, kann ein ganzer Paragraph, eine Ziffer oder auch nur ein Satz sein.

Beispiel: § 10 (Beirat), § 2 Abs. 1 Satz 3, Ziffer 10.1

Wortlaut der neuen Passage, die an die Stelle der alten Regelung treten soll.
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