Der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung bedarf einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorsieht (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Eine Beurkdungspflicht besteht grundsätzlich nicht.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Die Gesellschaft wird nach folgender Maßgabe aufgelöst:
Die Gesellschaft ist im Wege der Liquidation abzuwickeln und besteht bis Beendigung der Liquidation fort. Der Firma der Gesellschaft ist der auf die Liquidation hindeutender Zusatz "in Liquidation" anzufügen. Die amtierenden Geschäftsführer sind die Liquidatoren der Gesellschaft, soweit sie nicht abberufen werden. Die Liquidatoren haben die Auflösung im Handelsregister anzumelden und im Bundesanzeiger und ggf. in weiteren im Gesellschaftsvertrag bestimmten Medien mit einem Aufruf an die Gläubiger bekanntzumachen. Das Liquidationsgeschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Auflösung im Handelsregister. Die Liquidatoren haben zu Beginn des Liquidationsgeschäftsjahrs eine Liquidationseröffnungsbilanz sowie nach Tilgung der Verbindlichkeiten und Ablauf des Sperrjahrs eine Liquidationsschlussbilanz aufzustellen, die die Gesellschafter jeweils feststellen müssen. Im Rahmen der Auflösung sollen die Gläubiger befriedigt und sodann das restliche Vermögen verteilt werden. Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs (Sperrjahr) erfolgen. Nach Beendigung der Liquidation haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und die Gesellschaft löschen zu lassen. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation Name des Verwahrers, Anschrift des Verwahrers, für die Dauer von zehn Jahren in Verwahrung gegeben.
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket
Free
Zuletzt aktualisiert
02.09.2024
Experte zum Thema
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
- Unverbindlich anfragen
- Individuelles Angebot erhalten
- Fragen zur Vorlage rechtssicher klären
Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Person, die die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von 10 Jahren aufbewahren muss.
Beispiel: Max Müller.
Beispiel: Erlenweg 10, 56220 Koblenz.