Beschluss-Vorlage

Auflösung mit Liquidation und Sperrjahr

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Die Gesellschaft wird nach folgender Maßgabe aufgelöst:
  1. Die Gesellschaft ist im Wege der Liquidation abzuwickeln und besteht bis Beendigung der Liquidation fort.
  2. Der Firma der Gesellschaft ist der auf die Liquidation hindeutender Zusatz "in Liquidation" anzufügen.
  3. Die amtierenden Geschäftsführer sind die Liquidatoren der Gesellschaft, soweit sie nicht abberufen werden. Die Liquidatoren haben die Auflösung im Handelsregister anzumelden und im Bundesanzeiger und ggf. in weiteren im Gesellschaftsvertrag bestimmten Medien mit einem Aufruf an die Gläubiger bekanntzumachen.
  4. Das Liquidationsgeschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Auflösung im Handelsregister. Die Liquidatoren haben zu Beginn des Liquidationsgeschäftsjahrs eine Liquidationseröffnungsbilanz sowie nach Tilgung der Verbindlichkeiten und Ablauf des Sperrjahrs eine Liquidationsschlussbilanz aufzustellen, die die Gesellschafter jeweils feststellen müssen.
  5. Im Rahmen der Auflösung sollen die Gläubiger befriedigt und sodann das restliche Vermögen verteilt werden. Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs (Sperrjahr) erfolgen.
  6. Nach Beendigung der Liquidation haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und die Gesellschaft löschen zu lassen.
  7. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation Name des Verwahrers, Anschrift des Verwahrers, für die Dauer von zehn Jahren in Verwahrung gegeben.
Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten

Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Free

Zuletzt aktualisiert
02.09.2024

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
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Ausfüllhilfe

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Person, die die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von 10 Jahren aufbewahren muss.

Beispiel: Max Müller.

Beispiel: Erlenweg 10, 56220 Koblenz.
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