Aktuelle Beschlussvorlage

Beendigung einer Prokura

Die Beendigung der Prokura erfolgt dadurch, dass die Geschäftsführung gegenüber dem Prokuristen deren Erlöschen erklärt.

Das Erlöschen der Prokura ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Erlöschen kann gegenüber Geschäftspartnern zusätzlich mitgeteilt werden, um zu verhindern, dass der ehemalige Prokurist als "Scheinprokurist" weiter Verträge im Namen der Gesellschaft abschließt.

Die Prokura von

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geboren am ,
wohnhaft in ,

ist mit sofortiger Wirkung erloschen.