Aktuelle Beschlussvorlage
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (generell)
Hinweise
wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, d.h. kann im Namen der Gesellschaft sowohl mit sich im eigenen Namen oder als auch als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornehmen.