Inhalt
Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr Berichtsjahr
Der Aufsichtsrat nahm während des gesamten Geschäftsjahres die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Dabei hat der Aufsichtsrat der Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsarbeit überzeugen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Im Geschäftsjahr Berichtsjahr fanden Sitzungsanzahl Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich Daten, an denen Sitzungen stattfanden. Der Aufsichtsrat war in sämtlichen Sitzungen vollständig vertreten. Die Sitzungen fanden teils als Präsenzsitzungen, teils als Telefon- und Videokonferenzen statt. Über die Sitzungen hinaus haben weitere Beschlussfassungen zu aktuellen Themen im Umlaufverfahren stattgefunden. Ein Widerspruch gegen die Form der jeweiligen Beschlussfassungen wurde nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat bedeutsame Geschäftsvorfälle geprüft und in seinen Sitzungen die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft mit der Geschäftsführung beraten.
Folgende Schwerpunkte wurden in den jeweiligen Sitzungen und Beschlussfassungen behandelt:
Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Besetzung des Aufsichtsrats
die Unterlagen zum Jahresabschluss - jeweils für das Geschäftsjahr Berichtsjahr - hat Name der Abschlussprüfer-Gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen auch selbst geprüft.
Die Berichte der/des Name der Abschlussprüfer-Gesellschaft über die Prüfung von die Unterlagen zum Jahresabschluss lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung am Datum der Bilanzsitzung in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Auch die Prüfung des Aufsichtsrats hat keine Beanstandung ergeben. Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an.
Nach eigener Prüfung ist des Aufsichtsrats zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterlagen zum Jahresabschluss und die Berichte des Abschlussprüfers zu keinen Einwendungen Anlass geben. Mit Beschluss vom Datum des Billigungsbeschlusses hat der Aufsichtsrat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeitenden für ihren großen persönlichen Einsatz und ihr erfolgreiches Wirken.