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Umlaufbeschluss

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Entwurf

[Titel des Beschlusses]

Beschluss

Präambel
Im Wege der elek­tron­ischen Be­schluss­fassung über Resolvio und unter Ver­zicht auf die Ein­halt­ung sämt­licher et­wa­ig hier­von ab­weich­enden Form- und Frist­an­forder­ungen für die Be­schluss­fass­ung stim­men …
Inhalt

Bericht des Aufsichtsrats

über das Geschäftsjahr Berichtsjahr

Der Aufsichtsrat nahm während des gesamten Geschäftsjahres die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsarbeit überzeugen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.

Im Geschäftsjahr Berichtsjahr fanden Sitzungsanzahl Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich Daten, an denen Sitzungen stattfanden. Der Aufsichtsrat war in sämtlichen Sitzungen vollständig vertreten. Die Sitzungen fanden teils als Präsenzsitzungen, teils als Telefon- und Videokonferenzen statt. Über die Sitzungen hinaus haben weitere Beschlussfassungen zu aktuellen Themen im Umlaufverfahren stattgefunden. Ein Widerspruch gegen die Form der jeweiligen Beschlussfassungen wurde nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat bedeutsame Geschäftsvorfälle geprüft und in seinen Sitzungen die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft mit der Geschäftsführung beraten.

Folgende Schwerpunkte wurden in den jeweiligen Sitzungen und Beschlussfassungen behandelt:

Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Besetzung des Aufsichtsrats

die Unterlagen zum Jahresabschluss - jeweils für das Geschäftsjahr Berichtsjahr - hat der Aufsichtsrat geprüft und wurden in der Bilanzsitzung am Datum der Bilanzsitzung ausführlich behandelt. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht festgestellt. Die Prüfung des Aufsichtsrats hat auch im Übrigen keine Beanstandung ergeben.

Nach eigener Prüfung ist des Aufsichtsrats zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterlagen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen Anlass geben. Mit Beschluss vom Datum des Billigungsbeschlusses hat der Aufsichtsrat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeitenden für ihren großen persönlichen Einsatz und ihr erfolgreiches Wirken.

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