Inhalt
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Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum Bilanzstichtag,
der als Anlage beigefügt ist, wird hiermit festgestellt. Die Geschäftsführung wird angewiesen, den Jahresabschluss zur Veröffentlichung beim elektronischen Unternehmensregister (unternehmensregister.de) einzureichen, sofern die Gesellschaft zur Veröffentlichung verpflichtet ist. -
Der Bilanzgewinn der Gesellschaft zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen: -
Jahresergebnis Jahresergebnis zuzüglich Gewinnvortrag Gewinnvortrag Vorjahr abzüglich Verlustvortrag Verlustvortrag Vorjahr Bilanzgewinn Bilanzergebnis
Der Bilanzgewinn wird wie folgt verteilt: -
Ausschüttung an die Gesellschafter Ausschüttung Einstellung in die freie Rücklage Rücklage Gewinnvortrag Künftiger Gewinnvortrag
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Name des Geschäftsführers wird als Geschäftsführer Entlastung
erteilt.