Aktuelle Beschlussvorlage

Bestätigung eines anfechtbaren Beschlusses

Die gemäß § 244 AktG vorgesehene Möglichkeit, dass die Hauptversammlung einen anfechtbaren Beschluss bestätigen kann, gilt analog auch für die GmbH.

Der von den Gesellschaftern am gefasste Beschluss mit dem folgenden Inhalt wird bestätigt:

Begründung:

Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat am mit einen Beschluss mit dem vorbezeichneten Inhalt gefasst. Gegen diesen Beschluss wurde Anfechtungsklage erhoben und die folgenden Anfechtungsgründe behauptet: .

Um der Gesellschaft den Aufwand eines Anfechtungsprozesses zu ersparen und die mit dem schwebenden Gerichtsverfahren einhergehende Rechtsunsicherheit zu unterbinden, wird der vorstehende Bestätigungsbeschluss gefasst.