Inhalt
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Zum neuen Vorstandsmitglied der Genossenschaft wird mit Wirkung ab Bestellungstag bestellt: -
Name des Vorstandsmitglieds,
geboren am Geburtsdatum des Vorstandsmitglieds,
wohnhaft in Wohnort des Vorstandsmitglieds.
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Die Bestellung von Name des Vorstandsmitglieds erfolgt unbefristet. Die Vertretungsbefugnis richtet sich nach dem Gesetz und der Satzung.
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Beauftragter für die Übermittlung des Beschlusses wird beauftragt und ermächtigt, die vorstehenden Beschlüsse unverzüglich an Name des Vorstandsmitglieds zu übermitteln und alle nach eigenem Ermessen erforderlichen und/oder zweckdienlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie alle erforderlichen und/oder zweckdienlichen Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der vorstehenden Beschlüsse stehen.