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Umlaufbeschluss

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Entwurf

[Titel des Beschlusses]

Beschluss

Präambel
Im Wege der elek­tron­ischen Be­schluss­fassung über Resolvio und unter Ver­zicht auf die Ein­halt­ung sämt­licher et­wa­ig hier­von ab­weich­enden Form- und Frist­an­forder­ungen für die Be­schluss­fass­ung stim­men …
Inhalt

Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführung,
(nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt)

schließt mit

Name des Gesellschafters,
Persönliche Gesellschafterangaben

- Name des Gesellschafters nachfolgend auch einbringender Gesellschafter genannt -

einen

Domain-Einbringungsvertrag

mit dem folgenden Inhalt ab:

  1. Vertragsgegenstand

    Gegenstand dieses Vertrages ist die Domain
    Domainname”,
    welche für den Verkäufer bei der Registrierungsstelle Registrierungsstelle registriert ist, nachfolgend auch die „Domain” genannt.
  2. Einbringung und Übertragung

    1. Der einbringende Gesellschafter bringt die Domain hiermit in die Gesellschaft ein einschließlich sämtlicher hierauf bezogener Rechte, insbesondere sämtlicher Rechte des einbringenden Gesellschafters gegen die Registrierungsstelle.
    2. Mit Abschluss dieses Vertrages gehen sämtliche Rechte des einbringenden Gesellschafters an der Domain unwiderruflich auf die Gesellschaft über. Der einbringende Gesellschafter tritt zu diesem Zwecke sämtliche Rechte an der Domain an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an.
  3. Gegenleistung

    1. Die Abtretung erfolgt ohne Gegenleistung seitens der Gesellschaft.
    2. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass die Domain mit dem Verkehrswert aktiviert und der Gegenwert als Eigenkapital (Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ausgewiesen wird.
    3. Der Verkehrswert der Domain wird mit Wert der Domain angegeben. Diese Bewertung beruht auf den folgenden Umständen: Begründung der Wertangabe.
  4. Nebenpflichten

    1. Der einbringende Gesellschafter verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Umschreibung der Domain bei der Registrierungsstelle. Insbesondere verpflichtet sich der einbringende Gesellschafter, unverzüglich sämtliche für die ausschließliche Registrierung der Domain auf die Gesellschaft notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und sämtliche dafür erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Provider der Gesellschaft und dem Provider des einbringenden Gesellschafters, und, soweit erforderlich, auch gegenüber der Registrierungsstelle und gegenüber sonstigen Dritten abzugeben.
    2. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Umschreibung der Domain bei der Registrierungsstelle. Insbesondere verpflichtet sich die Gesellschaft, unverzüglich sämtliche für die ausschließliche Registrierung der Domain auf sie notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und sämtliche dafür erforderlichen Erklärungen gegenüber seinem Provider, und soweit erforderlich, auch gegenüber der Registrierungsstelle und gegenüber sonstigen Dritten abzugeben. Der Gesellschaft sind die Domainrichtlinien und Domainbedingungen der Registrierungsstelle bekannt.
  5. Garantien, Ausschluss der Mängelrechte

    1. Der einbringende Gesellschafter garantiert, dass er ausschließlicher Inhaber der Domain ist und dass er in Bezug auf die Domain keine Abmahnungen oder sonstige Informationen wegen kennzeichen- oder namensrechtlicher Kollisionen oder Informationen von sonstigen gegen die Registrierung und Benutzung der Domain angeführten Einwänden Dritter erhalten hat. Er garantiert ferner, dass er auch nicht auf andere Weise Kenntnis von der erfolgten oder beabsichtigten Geltendmachung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen die Domain erlangt hat.
    2. Unbeschadet der Regelung in Absatz 1 ist eine Gewährleistung durch den einbringenden Gesellschafter für Rechtsmängel ausgeschlossen.
  6. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Entsprechende gilt im Fall einer Lücke.
    2. Etwaige Nebenkosten im Zusammenhang mit der Umschreibung der Domain hat die Gesellschaft zu tragen.
    3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.
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