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Umlaufbeschluss

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Entwurf

[Titel des Beschlusses]

Beschluss

Präambel
Im Wege der elek­tron­ischen Be­schluss­fassung über Resolvio und unter Ver­zicht auf die Ein­halt­ung sämt­licher et­wa­ig hier­von ab­weich­enden Form- und Frist­an­forder­ungen für die Be­schluss­fass­ung stim­men …
Inhalt
  1. Der Vorstand des Vereins ernennt Name des/der Präventionsbeauftragte/n, geboren am Geburtsdatum des/der Präventionsbeauftragte/n, wohnhaft in Adresse des/der Präventionsbeauftragte/n, als Präventivbeauftragte/n gemäß § 23 Abs. 4 Cannabisgesetz.
  2. Name des/der Präventionsbeauftragte/n ist selbst Vereinsmitglied und hat gegenüber dem Verein nachgewiesen, dass dem Vorstand eine Bescheinigung der Teilnahme an einer Suchtpräventionsschulungen bei einer der folgenden Einrichtungen erbracht: Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei einer vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtung.
  3. Als Präventionsbeauftrage/r steht Name des/der Präventionsbeauftragte/n den Mitgliedern des Vereins als Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung. Er/Sie stellt sicher, dass der Verein geeignete Maßnahmen zur Erreichung eines umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie zur Suchtprävention trifft. Insbesondere bringt der Präventionsbeauftragte seine Kenntnisse bei der Erstellung des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts nach § 23 Absatz 6 Cannabisgesetz ein und stellt dessen Umsetzung sicher.
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