Inhalt
Name des Bevollmächtigten,
geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten,
wohnhaft in Adresse des Bevollmächtigten,
wird mit Wirkung ab Erteilungstag
Handlungsvollmacht
erteilt.
Die Handlungsvollmacht bezieht sich auf sämtliche Bereiche, die der Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt (Generalhandlungsvollmacht).
Ausgeschlossen von der erteilten Handlungsvollmacht sind die Geschäfte gemäß § 54 Abs. 2 HGB (Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Aufnahme von Darlehen, Prozeßführung, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten).
Name des Bevollmächtigten wird angewiesen, künftig mit dem Zusatz „in Vollmacht” oder „in Vertretung“ bzw. mit der entsprechenden Abkürzung „i.V.” für die Gesellschaft zu zeichnen.