Aktuelle Beschlussvorlage
Feststellung des Wirtschaftsplans
Hinweise
Die Aufstellung von Wirtschaftsplänen soll eine zukunftsgerichtete Unternehmensentwicklung sicherstellen. Insbesonde bei kommunalen Unternehmen ist die Beschlussfassung von Wirtschaftsplänen gesetzlich vorgeschrieben und in den entsprechenden Satzungen verankert.
Ein Wirtschaftsplan beruht typischerweise Teilplänen mit einem Planungshorizont von einem Jahr, nämlich:
Erfolgsplan,
Liquiditäts- und Vermögensplan,
Stellenübersicht,
sowie aus einer fünfjähigen Finanzplanung.
Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für den Zeitraum
wird festgestellt und genehmigt.