Aktuelle Beschlussvorlage

Fristlose Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund

Für die Kündigung des Geschäftsführers sind grundsätzlich die Geschäftsführer zuständig [§ 46 Nr. 5 GmbHG], außer der Gsellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes oder es handelt sich um eine mitbestimmte GmbH.

Der Beschluss muss dem Geschäftsführer zugehen, damit die Kündigung wirksam werden kann.

Das mit bestehende Anstellungsverhältnis wird außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund gekündigt, hilfsweise ordentlich zum nächstzulässigen Termin.

Der wichtige Grund liegt in den folgenden Umständen: