Die Vorlagenvariante enthält neben den Regelungen zum Gehaltsverzicht eine Besserungsklausel (auch "Besserungsschein"), die die Gesellschaft zur Nachzahlung der Verzichtsbeträge verpflichtet, wenn es ihr wieder wirtschaftlich besser geht. Damit wird der Geschäftsführer an den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft beteiligt.
Damit der Aufhebungsvertrag wirksam wird, ist die Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erforderlich.
Wann ist diese Vorlage sinnvoll?
Ein Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel kommt vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in Betracht, wenn die Gesellschaft ihre Liquidität schonen muss. Die Besserungsklausel stellt dabei sicher, dass der Geschäftsführer nicht dauerhaft auf sein angemessenes Gehalt verzichtet, sondern an einer späteren wirtschaftlichen Erholung der Gesellschaft teilhat. Dies macht die Vereinbarung für beide Seiten fair und erhöht die Bereitschaft des Geschäftsführers zum vorübergehenden Verzicht.
Unterschied zur Variante ohne Besserungsschein
Anders als bei einem einfachen Gehaltsverzicht verpflichtet sich die Gesellschaft hier zur späteren Nachzahlung der Verzichtsbeträge, sobald bestimmte wirtschaftliche Kennzahlen (z.B. ein Mindestbilanzgewinn) erreicht werden. Der Geschäftsführer verzichtet also nicht endgültig auf sein Gehalt, sondern stundet es gewissermaßen bis zur wirtschaftlichen Besserung. Dies ist besonders attraktiv für Gesellschafter-Geschäftsführer, die an den langfristigen Erfolg der Gesellschaft glauben.
Wichtige steuerliche Aspekte
Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gilt das Gehalt normalerweise bereits bei Fälligkeit als zugeflossen, da er über den Auszahlungszeitpunkt selbst entscheiden kann. Ein Gehaltsverzicht für die Zukunft ist jedoch steuerlich anerkannt und führt weder zu einem Zufluss beim Geschäftsführer noch zu einer verdeckten Einlage, solange er klar und eindeutig im Voraus vereinbart wird.
Bei einem Verzicht mit Besserungsschein ist zu beachten: Die spätere Nachzahlung nach Eintritt der Besserung wird steuerlich als Kapitalrückzahlung behandelt, wenn zuvor eine verdeckte Einlage durch den Verzicht angenommen wurde. Die Besserungsvereinbarung muss bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern klar und eindeutig formuliert sein, um steuerlich anerkannt zu werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit die Vereinbarung steuerlich anerkannt wird, müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Der Gehaltsverzicht muss betrieblich veranlasst sein (z.B. Liquiditätsschwierigkeiten, Vermeidung einer Insolvenz)
- Die Vereinbarung muss klar, eindeutig und vor Beginn des Verzichts getroffen werden
- Die Bedingungen für die Nachzahlung (Besserung) müssen konkret definiert sein
- Der ursprüngliche Anstellungsvertrag muss im Übrigen tatsächlich durchgeführt werden
- Bei beherrschenden Gesellschaftern ist besondere Sorgfalt geboten, um den Fremdvergleich zu wahren
Schutz des Geschäftsführers
Die Vorlage enthält einen erweiterten Kündigungsschutz: Sollte die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis vor einem festgelegten Datum ordentlich kündigen, wird der Gehaltsverzicht vollständig rückabgewickelt. Dies schützt den Geschäftsführer davor, dass er auf sein Gehalt verzichtet und anschließend entlassen wird, bevor die Gesellschaft wieder wirtschaftlich besser dasteht.
Praktische Hinweise zur Durchführung
Als Gesellschafterversammlung müssen Sie die Vereinbarung beschließen und dokumentieren. Der betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei der Beschlussfassung mitstimmen. Wichtig ist, dass Sie die wirtschaftlichen Kennzahlen für die "Besserung" realistisch und nachprüfbar festlegen (z.B. Mindestbilanzgewinn vor Erhöhung von Rücklagen und Gewinnausschüttungen). Achten Sie auch darauf, einen Höchstzeitraum für die Nachzahlung festzulegen, um die finanzielle Belastung der Gesellschaft kalkulierbar zu halten.
Vermeidung von Insolvenzrisiken
Ein Gehaltsverzicht kann dazu beitragen, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden. Wenn das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers einem Fremdvergleich nicht standhält und gleichzeitig eine Unterbilanz vorliegt, könnten die Zahlungen als verbotene Rückzahlung von Stammkapital gewertet werden. In wirtschaftlichen Krisenzeiten kann der Geschäftsführer sogar verpflichtet sein, sein Gehalt zu reduzieren. Ein rechtzeitiger, geordneter Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel ist daher oft die bessere Alternative.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Die Gesellschaft schließt mit
Name des Geschäftsführers,
geboren am Geburtsdatum des Geschäftsführers,
wohnhaft/geschäftsansässig in Wohnort des Geschäftsführers,
eine
Vereinbarung über den Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel
mit dem folgenden Inhalt ab:
-
Gehaltsverzicht
Mit Wirkung ab dem Beginn des Gehaltsverzichts wird das Brutto-Monatsgehalt von Name des Geschäftsführers von Bisheriges Brutto-Monatsgehalt um Verzichtsbetrag auf Brutto-Monatsgehalt nach dem Verzicht herabgesetzt. -
Erweiterter Kündigungsschutz
Wenn die Gesellschaft vor dem Ablauf des erweiterten Kündigungsschutz gegenüber Name des Geschäftsführers eine ordentliche Kündigung erklären sollte, wird der Gehaltsverzicht gemäß § 1 dieser Vereinbarung vollständig rückabgewickelt. -
Laufzeit des Gehaltsverzichts
Wenn sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nach Maßgabe dieser Vereinbarung verbessert hat, endet der Gehaltsverzicht und der Anspruch von Name des Geschäftsführers auf das ursprüngliche Gehalt lebt wieder auf. -
Besserungsklausel (Nachzahlung der Verzichtsbeträge)
-
Wenn sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nach Maßgabe dieser Vereinbarung verbessert hat, ist die Gesellschaft verpflichtet, die Differenz zwischen den Beträgen, welche hypothetisch ohne den Gehaltsverzicht hätten ausgezahlt werden müssen, und den tatsächlich ausbezahlten Brutto-Monatsgehältern ("Gehaltsverzichtsbeträge") in einer Summe nachzuzahlen. -
Der Zeitraum, für welchen die Gehaltsverzichtsbeträge nachzuzahlen sind, ist grundsätzlich die Laufzeit des Gehaltsverzichts, jedoch höchstens Maximal-Zeitraum für Nachzahlungsbegrenzung.
-
-
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft gilt nur dann als verbessert, wenn der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB) mindestens Minimaler Bilanzgewinn zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beträgt, jedoch vor einer Erhöhung von Rücklagen, vor Gewinnausschüttungen und vor Passivierung der Nachzahlungsansprüche. Wird die Gesellschaft liquidiert, tritt an die Stelle des Bilanzgewinns ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigender Liquiditätserlös von mindestens Minimaler Bilanzgewinn zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. -
Schlussbestimmung
Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt, bleiben alle übrigen vertraglichen Bestimmungen über das Anstellungsverhältnis unberührt.
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Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
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Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: Frankfurt am Main
Beispiel: Marlene Musterfrau
Beispiel: 30.06.1988
Beispiel: 01.06.2024.
Beispiel: 5.000 EUR.
Beispiel: 500 EUR.
Beispiel: 4.500 EUR.
Beispiel: 31.12.2026.
Beispiel: 2 Jahre.
Beispiel: 300.000 EUR.
