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Modus
Umlaufbeschluss

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Entwurf

[Titel des Beschlusses]

Beschluss

Präambel
Im Wege der elek­tron­ischen Be­schluss­fassung über Resolvio und unter Ver­zicht auf die Ein­halt­ung sämt­licher et­wa­ig hier­von ab­weich­enden Form- und Frist­an­forder­ungen für die Be­schluss­fass­ung stim­men …
Inhalt
  1. Die Gesellschaft macht Schadenersatzansprüche gegenüber Name des Geschäftsführers im Zusammenhang mit Haftungsgrund geltend.
  2. Name des Prozessvertreters wird beauftragt, die vorbezeichneten Ansprüche zu prüfen und diese außergerichtlich sowie gerichtlich geltend zu machen. Name des Prozessvertreters wird insoweit zum Prozessvertreter der Gesellschaft bestellt.
  3. Zum Abschluss eines Vergleiches zwischen der Gesellschaft und Name des Geschäftsführers ist Name des Prozessvertreters nicht ermächtigt. Ein solcher Vergleich bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Gesellschafter.
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