Mit dieser Kontovollmacht-Mustervorlage kann Ihre Organisation eine natürliche Person zur Vornahme von Bankgeschäften bezogen auf ein bestimmtes Konto bevollmächtigen.
Die Kontovollmacht ist von einer "Bankvollmacht" zu unterscheiden, die sich auf alle Bankgeschäfte mit einem bestimmten Kreditinstitut bezieht, umfasst
Umfang der Kontovollmacht
Die Kontovollmacht umfasst die Befugnis, folgende Geschäfte bezogen auf die in der Vollmacht angegebenen Konten zu tätigen:
- Über Guthaben verfügen
- Eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen
- Von der Möglichkeit der Kontoüberziehung Gebrauch machen
- Eine Debitkarte (ec-Karte) beantragen
Dagegen umfasst die Vollmacht in der Regel nicht das Abschließen eigenständiger Bankverträge, wie beispielsweise:
- Beantragung von Kreditkarten
- Eröffnung weiterer Konten
- Abschluss von Kreditverträgen/Darlehensverträgen
- Abschluss von Wertpapiergeschäften
Bevollmächtigte dürfen ihrerseits Vollmachten für dieses Konto an andere Personen nur erteilen, wenn dies ausdrücklich gestattet ist (Untervollmacht). In der Vorlage können Sie festlegen, ob der Bevollmächtigte zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt ist.
Wer kann eine Kontovollmacht für die Konten der Organisation erteilen?
Die Erteilung der Kontovollmacht erfolgt durch Beschluss des Geschäftsführungsorgans, deren Mitglieder die Organisation vertreten (z.B. Vereins-Vorstand oder GmbH-Geschäftsführer).
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Name des Bevollmächtigten,
geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten
wird mit Wirkung ab Erteilungstag
Kontovollmacht
erteilt.
Die Vollmacht berechtigt Name des Bevollmächtigten gegenüber der Name der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Kontoführung im Zusammenhang stehen.
Die Vollmacht gilt ausschließlich für die folgenden Konten:
Kontonummern/IBAN
Name des Bevollmächtigten ist insbesondere befugt,
- über das jeweilige Guthaben (zB durch Überweisung, Barabhebungen, Schecks) - auch zu seinen/ihren Gunsten - zu verfügen und in diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten,
- eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,
- von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehung im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen,
- Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegenzunehmen und anzuerkennen,
- die Teilnahme für das Online-Banking vereinbaren
- sowie Debitkarten zu beantragen.
Vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend und beschränkt die Vollmacht im Außenverhältnis nicht.
Der Bevollmächtigte ist einzelvertretungsberechtigt.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt, so dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, den Vollmachtgeber bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Der Bevollmächtigte ist Untervollmacht zulässig=, Untervollmacht zu erteilen.
Diese Vollmacht ist frei widerruflich.
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
- Unverbindlich anfragen
- Individuelles Angebot erhalten
- Fragen zur Vorlage rechtssicher klären
Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: Marlene Musterfrau
Geben Sie hier das Geburtsdatum des Bevollmächtigten, den der Beschluss betreffen soll. Die Angabe des Geburtsdatums soll sicherstellen, dass der Bevollmächtigte eindeutig identifiziert werden kann.
Beispiel: 30.06.1988
Hier ist der Name der Bank einzugeben, bei der die Organisation die Konten unterhält, für die sie die Kontovollmacht erteilt.
Beispiel: Rheinhessen Sparkasse, Mainz
Tragen Sie hier die IBAN oder Kontonummer(n) der Konten ein, für die die Kontovollmacht erteilt werden soll.
Beispiel: DE89 1234 4762 4758 1234 00
Wählen Sie, ob der Bevollmächtigte Dritten Untervollmacht erteilen darf.
Eine Untervollmacht kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn der Bevollmächtigte nicht alle Geschäfte selbst erledigen kann oder will.