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Umlaufbeschluss

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Entwurf

[Titel des Beschlusses]

Beschluss

Präambel
Im Wege der elek­tron­ischen Be­schluss­fassung über Resolvio und unter Ver­zicht auf die Ein­halt­ung sämt­licher et­wa­ig hier­von ab­weich­enden Form- und Frist­an­forder­ungen für die Be­schluss­fass­ung stim­men …
Inhalt

Beitragsordnung des Vereins Vereinsname (ohne "e.V.") e.V.

  1. Satzungsgrundlage

    1. Die Beitragsordnung wird durch den Vorstand des Vereinsname (ohne "e.V.") e.V. beschlossen, der hierzu durch die Satzung des Vereins ermächtigt ist. Damit die Beitragsordnung in Kraft tritt, bedarf es jedoch eines Zustimmungsbeschlusses der Vereinsmitglieder. Der Zustimmungsbeschluss der Vereinsmitglieder wird gesondert über Resolvio gefasst.
  2. Aufnahmegebühr

    1. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe von Aufnahmegebühr.
    2. Die Aufnahmegebühr ist mit der Antragstellung und Aufnahme in den Verein fällig.
  3. Beiträge, Bezug von Anbauprodukten, Tarifstufen

    1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen laufenden Beitrag, der zu dem Bezug von den Anbauprodukten des Vereins berechtigt. Die Höhe der laufenden Beiträge und der entsprechenden Bezüge richtet sich nach der vom Mitglied gewählten Tarifstufe "Basic", "Bronze", "Silber" oder "Gold". Die Tarifstufe kann von den Mitgliedern höchstens alle 3 Monate durch Erklärung gegenüber dem Vorstand gewechselt werden mit 6 Wochen Vorlaufzeit.
    2. Der Beitrag im Tarif "Basic" beträgt Basic-Geldbetrag (monatlich)/Monat und Basic-Arbeitsstunden (monatlich) Stunden/Monat ehrenamtliche Arbeit im Zusammenhang mit dem Cannabis-Anbau. Vereinsmitglieder im Basic-Tarif erhalten:
      1. höchstens 20 Gramm Cannabis pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins,
      2. insgesamt höchstens 3 Samen oder 2 Stecklinge oder jeweils insgesamt 3 Samen und Stecklinge pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins.
    3. Der Beitrag im Tarif "Bronze" beträgt Bronze-Geldbetrag (monatlich)/Monat und Bronze-Arbeitsstunden (monatlich) Stunden/Monat ehrenamtliche Arbeit im Zusammenhang mit dem Cannabis-Anbau. Vereinsmitglieder im Bronze-Tarif erhalten:
      1. höchstens 30 Gramm Cannabis pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins,
      2. insgesamt höchstens 4 Samen oder 3 Stecklinge oder jeweils insgesamt 4 Samen und Stecklinge pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins.
    4. Der Beitrag im Tarif "Silber" beträgt Silber-Geldbetrag (monatlich)/Monat und Silber-Arbeitsstunden (monatlich) Stunden/Monat ehrenamtliche Arbeit im Zusammenhang mit dem Cannabis-Anbau. Vereinsmitglieder im Silber-Tarif erhalten:
      1. höchstens 40 Gramm Cannabis pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins,
      2. insgesamt höchstens 5 Samen oder 4 Stecklinge oder jeweils insgesamt 5 Samen und Stecklinge pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins.
    5. Der Beitrag im Tarif "Gold" beträgt Gold-Geldbetrag (monatlich)/Monat und Gold-Arbeitsstunden (monatlich) Stunden/Monat ehrenamtliche Arbeit im Zusammenhang mit dem Cannabis-Anbau. Vereinsmitglieder im Gold-Tarif erhalten:
      1. höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins,
      2. insgesamt höchstens 7 Samen oder 5 Stecklinge oder jeweils insgesamt 7 Samen und Stecklinge pro Monat aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau des Vereins.
    6. Unabhängig von der Tarifstufe darf an Mitglieder, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, höchstens 30 Gramm Cannabis pro Monat weitergegeben werden, das einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreitet.
  4. Fälligkeit der Beiträge, Ersetzung der Arbeitsleistung, Abruf der Anbauprodukte, Anteilige Kürzung bei Knappheit

    1. Die Beiträge in Geld sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die entsprechende Arbeitsleistung ist im Laufe des Monats in Abstimmung mit dem Verein zu erbringen.
    2. Vereinsmitglieder können die ehrenamtliche Arbeitsleistung dadurch ersetzen, dass Sie den doppelten Geldbetrag der jeweiligen Tarifstufe an den Verein entrichten. Dies ist dem Verein zusammen mit der Wahl der Tarifstufe mitzuteilen.
    3. Die Bezugsmengen der Anbauprodukte können im Laufe des jeweiligen Monats von dem Mitglied abgerufen werden. Die Bezugsmengen, die in dem jeweiligen Monat abgerufen werden, können nicht auf die Folgemonate übertragen werden; der entsprechende Anspruch verfällt ohne Beitragserstattung.
    4. Sofern der vorhandene Anbauertrag in einem Monat nicht ausreicht, um sämtliche Bezugsmengen zu decken, werden die Bezugsmengen bei allen Mitgliedern anteilig gegen Erstattung von etwaig bereits geleisteten Beiträgen gekürzt.
  5. Zahlungsform

    1. Die Mitgliedsbeiträge und sonstigen Gebühren werden in im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
    2. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhen Verwaltungsaufwand pauschal mit 20,00 Euro in Rechnung zu stellen
    3. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist der Verein berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
  6. Zahlungsrückstand

    Bei einem Zahlungsrückstand beträgt die Mahngebühr 5,00 Euro je Mahnung.
  7. Inkrafttreten

    Diese Beitragsordnung tritt in Kraft, wenn die Vereinsmitglieder die Zustimmung zu dieser Beitragsordnung per Beschluss erteilt haben. Sofern bereits eine Beitragsordnung besteht, tritt diese Beitragsordnung an die Stelle der bisherigen Beitragsordnung.
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