Aktuelle Beschlussvorlage
Teilung eines Gesellschafteranteils
Hinweise
Der von gehaltene Geschäftsanteil mit laufender Nr. und einem Gesamt-Nennbetrag von wird in Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je geteilt.
Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen.