Aktuelle Beschlussvorlage
Verwendung des Gewinns (UG)
Hinweise
Diese Vorlage ist für die besonderen Bedürfnisse der UG (haftungsbeschränkt) angepasst: Hier ist eine Pflichtrücklage von 25 % des (ggf. um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten) Jahresüberschusses bei der Gewinnverwendung zu berücksichtigen, sodass nur 75 % hiervon anderweitig verwendet werden kann.
Der Bilanzgewinn der Gesellschaft zum setzt sich wie folgt zusammen:
Jahresergebnis € zuzüglich Gewinnvortrag € abzüglich Verlustvortrag € Pflichtrücklage (25 % des ggf. um Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses) € Bilanzgewinn €
Der Bilanzgewinn wird wie folgt verteilt:
Ausschüttung an die Gesellschafter € Einstellung in die freie Rücklage € Gewinnvortrag €