Aktuelle Beschlussvorlage

Verwendung des Gewinns (UG)

Diese Vorlage ist für die besonderen Bedürfnisse der UG (haftungsbeschränkt) angepasst: Hier ist eine Pflichtrücklage von 25 % des (ggf. um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten) Jahresüberschusses bei der Gewinnverwendung zu berücksichtigen, sodass nur 75 % hiervon anderweitig verwendet werden kann.

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft zum setzt sich wie folgt zusammen:

  • Jahresergebnis
    zuzüglich Gewinnvortrag
    abzüglich Verlustvortrag
    Pflichtrücklage (25 % des ggf. um Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses)
    Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn wird wie folgt verteilt:

  • Ausschüttung an die Gesellschafter
    Einstellung in die freie Rücklage
    Gewinnvortrag