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Name des Bevollmächtigten,
geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten
wird mit Wirkung ab Erteilungstag
bevollmächtigt,
bei der Name der kartenausstellenden Bank die Ausstellung einer Kreditkarte auf den eigenen Namen mit einem monatlichen Zahlungslimit von Monatliches Kreditkartenlimit zu beantragen und die Kreditkarte nach ihrer Ausstellung im Rahmen der pflichtgemäßen Tätigkeit für die Organisation für Zahlungen zu nutzen.
Der Bevollmächtigte ist einzelvertretungsberechtigt.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt, so dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, den Vollmachtgeber bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Diese Vollmacht ist frei widerruflich.