Beschluss-Vorlage

Vorabausschüttung für Gesellschafter einer GmbH bzw. UG

Im Rahmen einer Vorabgewinnausschüttung – synonym auch als Gewinnvorschuss, Abschlags- oder Zwischendividende bezeichnet – wird erwarteter Jahresgewinn bereits vor der endgültigen Gewinnverteilung an die Gesellschafter ausgekehrt.

Solch eine vorweggenommene Gewinnausschüttung kann entweder bereits während des noch laufenden Geschäftsjahres oder nach dessen Ende, aber noch vor Feststellung des Jahresabschlusses, erfolgen. Die Vorlage ist für eine Vorabausschüttung noch im laufenden Geschäftsjahr geeignet.

Wann ist eine Vorabausschüttung sinnvoll?

Für Gesellschafter stellt die Vorabausschüttung eine wichtige Möglichkeit dar, bereits während des laufenden Geschäftsjahres an den voraussichtlichen Gewinnen der Gesellschaft teilzuhaben, ohne auf die Feststellung des Jahresabschlusses warten zu müssen. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie als Gesellschafter frühzeitig Liquidität benötigen oder wenn aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung bereits absehbar ist, dass die Gesellschaft einen ausreichenden Gewinn erzielen wird.

Rechtliche Voraussetzungen

Bei der GmbH und UG ist die Vorabausschüttung grundsätzlich zulässig und in der Praxis weit verbreitet. Anders als bei der AG gibt es im GmbH-Recht keine spezielle gesetzliche Regelung – Sie haben hier also größere Gestaltungsfreiheit. Eine besondere Regelung in der Satzung ist nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, um Einzelheiten festzulegen.

Für den Beschluss über eine Vorabausschüttung genügt ein einfacher Gesellschafterbeschluss. Sie benötigen also keine qualifizierte Mehrheit oder Satzungsänderung.

Wichtige Bedingungen, die Sie beachten müssen

Begründete Gewinnerwartung: Voraussetzung für eine Vorabausschüttung ist eine begründete Erwartung, dass im laufenden Geschäftsjahr ein ausreichender Gewinn erzielt wird. Der zu erwartende Gewinn muss bei gewissenhafter Prüfung nach ordentlichen kaufmännischen Grundsätzen wahrscheinlich sein. Hierfür sollten Sie sich auf aussagekräftige Unterlagen stützen – in der Regel eine bilanzähnliche Vorausberechnung oder zumindest eine fundierte Zwischen-Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

Kapitalerhaltung: Die Auszahlung darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht antasten (§ 30 GmbHG). Im Auszahlungszeitpunkt muss die Gesellschaft über ausreichendes freies Vermögen verfügen. Dies ist eine strikte Grenze, die Sie unbedingt einhalten müssen.

Keine Krisensituation: Befinden sich die Gesellschaft oder einzelne Gesellschafter in einer Krisensituation, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen geboten. Die Zahlungssperren des Insolvenzrechts (§ 15b Abs. 5 InsO) müssen beachtet werden, und es darf kein existenzvernichtender Eingriff vorliegen.

Besonderheit: Rückzahlungsvorbehalt

Eine Vorabausschüttung steht immer unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich ein entsprechender Jahresgewinn erzielt wird. Sollte sich bei der späteren Feststellung des Jahresabschlusses herausstellen, dass der erwartete Gewinn nicht in ausreichender Höhe eingetreten ist, sind Sie als Gesellschafter verpflichtet, die überschießenden Beträge an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft ergibt sich aus einer stillschweigend vereinbarten Abrede bzw. aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Diesen Rückzahlungsvorbehalt sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen: Wenn die Gewinnprognose unsicher ist oder erhebliche Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung bestehen, kann es ratsam sein, mit der Ausschüttung bis zur endgültigen Gewinnfeststellung zu warten.

Praktische Durchführung

Für die Beschlussfassung legen Sie als Gesellschafter zunächst eine Vorausberechnung oder eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vor, aus der sich der erwartete Jahresgewinn ergibt. Auf dieser Grundlage beschließen Sie über die Höhe der Vorabausschüttung und deren Verteilung auf die einzelnen Gesellschafter. Die Verteilung erfolgt in der Regel entsprechend den Beteiligungsverhältnissen, sofern die Satzung oder ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss nichts anderes vorsieht.

Steuerliche Behandlung

Steuerlich wird die Vorabausschüttung als reguläre Gewinnausschüttung behandelt und unterliegt dem Kapitalertragsteuerabzug. Sollte es später zu einer Rückzahlung kommen, bleibt es steuerlich dennoch bei der ursprünglichen Behandlung als Gewinnausschüttung – die Rückzahlung gilt steuerlich als Einlage. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Gemäß der als Anlage beigefügten Vorausberechnung besteht die begründete Erwartung, dass das laufende Geschäftsjahr wie folgt abgeschlossen werden wird:

  • Prognostizierter Jahresgewinn prognostizierter Jahresgewinn
    zuzüglich Gewinnvortrag Gewinnvortrag Vorjahr
    abzüglich Verlustvortrag Verlustvortrag Vorjahr
    Bilanzgewinn Bilanzergebnis

Basierend hierauf erhalten die Gesellschafter im Wege der

Vorabausschüttung

eine Abschlags- bzw. Zwischendividende. Die Gesamtsumme der Ausschüttung beträgt Ausschüttung €.

Die Verteilung der Gesamtsumme auf die Gesellschafter erfolgt wie folgt: Verteilungsschlüssel.

Die Leistung der Vorabausschüttung steht unter dem Vorbehalt der Erzielung eines entsprechenden Jahresergebnisses. Daher kann die Gesellschaft die Vorabausschüttungsbeträge zurückfordern, falls sich aus dem festgestellten Jahresabschluss keine endgültige Dividende in ausreichender Höhe ergibt.

Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten

Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Free

Zuletzt aktualisiert
13.11.2025

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Betrag des Jahresgewinns, der sich aus der Vorausberechnung für das laufende Geschäftsjahr ergibt, z.B. 500.000

Betrag des Gewinnvortrags aus dem letzten Jahr. Sofern unzutreffend, bitte 0 eintragen.

Betrag des Verlustvortrags aus dem letzten Jahr. Sofern unzutreffend, bitte 0 eintragen.

Betrag des Bilanzergebnisses (Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust). Bei einem Bilanzverlust bitte eine negative Zahl eintragen, z.B. - 500.000

Betrag, der an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll.

Beispiel: 100.000

Maßstab, nach welchem die Verteilung an die Gesellschafter erfolgen soll, z.B. "nach Anteilen" oder "Maria Fuchs: 400.000 €, Peter Schäfer: 100.000 €". Beachte: Eine disproportionale Ausschüttung ist nur wirksam, wenn alle Gesellschafter zustimmen.
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