Inhalt
Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer Zu versichernde Person als versicherte Person
im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.
Die Zustimmung gilt nur für einen Vertragsschluss, der die folgenden Eckpunkte beachtet:
Deckungssumme von höchstens Deckungssumme (Höchstbetrag) Selbstbehalt für die versicherte Person von mindestens Selbstbehalt (Mindestbetrag)