Inhalt
Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,
einen Kaufvertrag mit Vertragspartner
im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.
Die Zustimmung gilt nur für einen Kaufvertrag, der die folgenden Eckpunkte erfüllt:
Kaufgegenstand: Kaufgegenstand, Kaufpreis: Kaufpreis, Sonstiges: Sonstige Bedingungen,
Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit hierfür erforderlich.