Inhalt
Der Geschäftsführung wird für die Vornahme der folgenden Maßnahme die Zustimmung erteilt:
zugestimmte Maßnahme
Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit hierfür erforderlich.