In dieser Vorlage sind alle Beschlüsse zusammengefasst, die von den Gesellschaftern einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) nach Erstellung des jährlichen Rechnungsabschlusses üblicherweise zu fassen sind.
Die Aufstellung des Rechnungsabschlusses obliegt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen trifft, den geschäftsführenden Gesellschaftern/Partnern. Sie sind verpflichtet, den Abschluss innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Geschäftsjahres fertigzustellen, in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann jeder andere Gesellschafter die Aufstellung gerichtlich durchsetzen.
Nach Vorlage des Rechnungsabschlusses durch die Geschäftsführung treffen die Gesellschafter die folgenden Beschlüsse, die Inhalt der Vorlage sind:
- Feststellung des Rechnungsabschlusses: Die Gesellschafter prüfen den vorgelegten Abschluss, diskutieren ihn und stellen ihn per Beschluss fest, wenn sie mit der Aufstellung einverstanden sind.
- Ergebnisverwendung: Auf Basis des festgestellten Abschlusses entscheiden die Gesellschafter, wie ein Gewinn verwendet oder ein Verlust ausgeglichen wird. Optionen sind beispielsweise die Ausschüttung oder die Rücklagenbildung.
- Entlastung der Geschäftsführung: Wenn die Gesellschafter mit der Arbeit der geschäftsführenden Gesellschafter im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden sind, erteilen sie ihnen Entlastung. Damit billigen sie deren Handeln, sofern keine Pflichtverletzungen vorliegen. Eine spätere Inhaftungnahme ist nur noch wegen bislang unbekannten/unerkennbaren Pflichtverletzungen möglich.
Alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind zu protokollieren. Sie werden mit der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Mehrheit gefasst. Durch die jährliche Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss kontrollieren die Gesellschafter die wirtschaftliche Entwicklung ihrer PartGmbB und setzen die Rahmenbedingungen für das neue Geschäftsjahr.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
-
Der von den geschäftsführenden Partnern aufgestellte Rechnungsabschluss zum Stichtag Rechnungsabschluss,
der als Anlage beigefügt ist, wird hiermit festgestellt. Der Gewinn der Gesellschaft zum Stichtag Rechnungsabschluss beträgt hiernach Gewinn. -
Der Gewinn wird wie folgt auf die Partner verteilt: Gewinnverteilung. -
Dem/n geschäftsführenden Partner/n Name des geschäftsführenden Partners wird Entlastung
erteilt.
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
- Unverbindlich anfragen
- Individuelles Angebot erhalten
- Fragen zur Vorlage rechtssicher klären
Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Der Stichtag für den Rechnungsabschluss ist der letzte Tag eines Geschäftsjahres, auf den sich der Rechnungsabschluss bezieht.
In der Praxis wählen viele GbRs/eGbRs als Stichtag für ihren Rechnungsabschluss den 31.12., da dies mit dem Kalenderjahr und damit dem Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer übereinstimmt. Alternativ kann auch ein davon abweichendes Geschäftsjahr gewählt werden.
Die Festlegung des Geschäftsjahres und damit des Bilanzstichtags erfolgt im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter. Es empfiehlt sich eine klare Regelung, um Unklarheiten und Streit zu vermeiden.
Beispiel: 31.12.2024.
Beispiel: 500.000 € Bei einem Verlust/Fehlbetrag bitte eine negative Zahl eintragen, z.B. - 500.000 €
Beispiel: Petra Musterfrau
