Vorlage, mit welcher der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins eine freie Rücklage beschließen kann.
Die Rücklage kann ohne zeitliche Begrenzung frei verwendet (oder gehalten werden). Die Gesamthöhe der freien Rücklage ist nicht beschränkt.
Für gemeinnützige Vereine bestehen jedoch Betragsgrenzen bei der jährlichen Mittelzuführung: Jedes Jahr darf höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel (d.h. Überschüsse bzw. Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben sowie die Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich) in die freie RÜcklage eingestellt werden.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Im Rechnungsabschluss zum Stichtag des Rechnungsabschlusses wird von den vorhandenen Mitteln des Vereins der folgende Betrag in die freie Rücklage im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung eingestellt:
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Freie Rücklage: Rücklage
Die für die Bildung einer freien Rücklage geltenden gesetzlichen Vorgaben werden beachtet:
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Der jährliche Einstellungsbetrag in die freie Rücklage beträgt höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel (d.h. Überschüsse bzw. Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben sowie die Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich), außer es liegt eine zulässige Nachholung eines in den beiden Vorjahren nicht ausgeschöpften Höchstbetrages vor. (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
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Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
