Aktuelle Beschlussvorlage

Bildung einer zweckgebundenen Rücklage (Projektrücklage)

Vorlage, mit welcher der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins eine zweckgebundene Rücklage beschließen kann.

Man unterscheidet die folgenden Typen:

  • Projektrücklage,

  • Investitionsrücklage,

  • Instandhaltungsrücklage,

  • Betriebsmittelrücklage.

Im Rechnungsabschluss zum wird von den vorhandenen Mitteln des Vereins der folgende Betrag als Rücklage zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung eingestellt:

  • :

Die Rücklage ist für das folgende Projekt bestimmt: . Das Projekt wird dem Verein voraussichtlich die folgenden Kosten verursachen: . Der Projektabschluss ist für geplant.

Die für die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage geltenden gesetzlichen Vorgaben werden beachtet:

  • Die Rücklage wird für bestimmte – die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwirklichende – Projekte gebildet. (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

  • Die Rücklage ist erforderlich, um die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft nachhaltig erfüllen zu können. (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

  • Für die Durchführung des Projekts bestehen bereits konkrete Zeitvorstellungen bzw. die Durchführung des Projekts ist zumindest bei den finanziellen Verhältnissen des Vereins in einem angemessenen Zeitraum möglich. (AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 1)