Beschluss-Vorlage für eV (DE) und weitere

Bildung einer zweckgebundenen Rücklage (Projektrücklage)

Vorlage, mit welcher der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins eine zweckgebundene Rücklage beschließen kann.

Was ist eine zweckgebundene Rücklage?

Eine zweckgebundene Rücklage ermöglicht es Ihrem Verein, Mittel für konkrete zukünftige Projekte anzusparen, ohne gegen das steuerrechtliche Gebot der zeitnahen Mittelverwendung zu verstoßen. Anders als bei freien Rücklagen müssen Sie hier von Anfang an ein bestimmtes Vorhaben benennen, für das die Mittel verwendet werden sollen.

Wann dürfen Sie eine zweckgebundene Rücklage bilden?

Die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

  • Die Rücklage muss erforderlich sein, um Ihre satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen
  • Sie benötigen ein konkretes Projekt oder Vorhaben
  • Das Projekt muss in einem angemessenen Zeitraum realisierbar sein
  • Die Kosten des Vorhabens sollten bereits absehbar sein

Welche Typen gibt es?

Man unterscheidet die folgenden Typen:

  • Projektrücklage: Für konkrete Einzelprojekte wie Veranstaltungen oder Anschaffungen
  • Investitionsrücklage: Für größere Investitionen wie den Kauf oder Bau von Immobilien oder die Anschaffung teurer Geräte
  • Instandhaltungsrücklage: Für notwendige Reparaturen und Renovierungen
  • Betriebsmittelrücklage: Für periodisch wiederkehrende Ausgaben wie Löhne, Mieten oder laufende Kosten über einen angemessenen Zeitraum

Was müssen Sie beim Vorstandsbeschluss beachten?

In Ihrem Beschluss sollten Sie folgende Punkte klar dokumentieren:

  • Den genauen Betrag der Rücklage
  • Die Bezeichnung der Rücklage
  • Das konkrete Projekt oder Vorhaben
  • Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts
  • Den geplanten Zeitrahmen für die Durchführung

Wichtige Hinweise für die Praxis

Zeitliche Vorgaben: Das Finanzamt erwartet, dass Sie die Rücklage innerhalb eines angemessenen Zeitraums verwenden. Was "angemessen" ist, hängt von der finanziellen Situation Ihres Vereins und der Art des Projekts ab. Bei größeren Investitionen können auch mehrere Jahre akzeptabel sein.

Höhe der Rücklage: Es gibt keine Höchstgrenze für zweckgebundene Rücklagen. Die Höhe muss sich aber am geplanten Projekt orientieren und realistisch sein.

Auflösungspflicht: Wenn der Grund für die Rücklagenbildung wegfällt – etwa weil das Projekt nicht mehr durchgeführt wird – müssen Sie die Rücklage unverzüglich auflösen und die Mittel zeitnah für andere satzungsmäßige Zwecke verwenden.

Dokumentation: Führen Sie in Ihrer Buchhaltung die Rücklage als separaten Posten. Dies erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt erheblich.

Wann sollten Sie diese Vorlage nutzen?

Diese Vorlage ist für Sie geeignet, wenn Ihr Verein:

  • Ein größeres Projekt plant, für das aktuell noch nicht genügend Mittel vorhanden sind
  • Mittel aus dem laufenden Geschäftsjahr nicht vollständig ausgeben kann
  • Vorsorglich für zukünftige Investitionen oder Instandhaltungen ansparen möchte
  • Die Gemeinnützigkeit nicht durch Verstöße gegen die zeitnahe Mittelverwendung gefährden will

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Im Rechnungsabschluss zum Stichtag des Rechnungsabschlusses wird von den vorhandenen Mitteln des Vereins der folgende Betrag als Rücklage zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung eingestellt:

  • Name der Rücklage: Betrag der Rücklage

Die Rücklage ist für das folgende Projekt bestimmt: Projektbeschreibung. Das Projekt wird dem Verein voraussichtlich die folgenden Kosten verursachen: Voraussichtliche Projektkosten. Der Projektabschluss ist für Zeitplan für Umsetzung geplant.

Die für die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage geltenden gesetzlichen Vorgaben werden beachtet:

  • Die Rücklage wird für bestimmte – die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwirklichende – Projekte gebildet. (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)
  • Die Rücklage ist erforderlich, um die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft nachhaltig erfüllen zu können. (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)
  • Für die Durchführung des Projekts bestehen bereits konkrete Zeitvorstellungen bzw. die Durchführung des Projekts ist zumindest bei den finanziellen Verhältnissen des Vereins in einem angemessenen Zeitraum möglich. (AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 1)
Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten

Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
eV (DE)
Gremienart
Geschäftsleiter
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Free

Zuletzt aktualisiert
07.11.2025

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Datum, für welchen der Rechnungsabschluss des Vereins aufgestellt worden ist. Bsp: 31.12.2022

Bezeichnung, aus dem der Zweck der Rücklage ersichtlich wird. Bsp: `Investitionsrücklage für Erweiterungsbau"

Betrag, der in die zweckgebundene Rücklage eingestellt werden soll. Bsp: 3 Mio. EUR

Bereits zu Beginn der Rücklagenbildung müssen die Art des Projekts konkret feststehen, z.B. "Neubau des Vereinsgebäudes"

Auch die voraussichtlichen Kosten müssen für die zulässige Rücklagenbildung bezifferbar sein, z.B. ca. "3 Mio. €"

Zusätzlich muss eine konkrete Vorstellung für den Zeitpunkt des Projektabschlusses bestehe, damit die Rücklagenbildung zulässig ist, z.B. "Oktober 2026". Bei den Sonderfällen einer Betriebsmittelrücklage oder Instandhaltungsrücklage kann der Abschluss auch "regelmäßig wiederkehrend" sein.
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Vorlage kostenlos nutzbar