Wann benötigen Sie diesen Dienstvertrag?
Nachdem Sie ein Beiratsmitglied durch Gesellschafterbeschluss bestellt haben, ist ein wichtiger zweiter Schritt erforderlich: Der Abschluss eines Dienstvertrags mit dem Beiratsmitglied. Erst durch diesen Vertrag entstehen die konkreten Rechte und Pflichten zwischen Ihrem Unternehmen und dem einzelnen Beiratsmitglied. Die bloße Bestellung allein reicht hierfür nicht aus.
Was regelt dieser Vertrag?
Der Dienstvertrag schafft die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ihrem Beiratsmitglied. Er stellt sicher, dass das Beiratsmitglied die in der Geschäftsordnung festgelegten Regelungen als verbindlich anerkennt und einhält. Insbesondere werden folgende Aspekte geregelt:
- Die Verpflichtung zur Einhaltung der Geschäftsordnung für den Beirat
- Die Anerkennung der Rechte und Pflichten aus der Beiratsgeschäftsordnung, einschließlich Geheimhaltungspflichten und Wettbewerbsverboten
- Die beratende Funktion des Beiratsmitglieds (ohne Vertretungsmacht für die Gesellschaft)
- Vergütung und Auflagenersatz gemäß Geschäftsordnung
- Regelungen zu Vertragsbeginn und Kündigungsmöglichkeiten
Besonderheiten des schuldrechtlichen Beirats
Ein schuldrechtlicher Beirat wird nicht in der Satzung verankert, sondern durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss eingerichtet. Das bedeutet: Der Beirat ist kein Organ der Gesellschaft und hat keine organschaftliche Stellung. Dennoch kann er wichtige Aufgaben übernehmen – von der Beratung bis zur Überwachung der Geschäftsführung.
Die rechtliche Grundlage hierfür bilden Geschäftsbesorgungsverträge (Dienstverträge) mit den einzelnen Beiratsmitgliedern. Diese Verträge regeln die Zusammenarbeit auf schuldrechtlicher Ebene und schaffen Verbindlichkeit für beide Seiten.
Vorteile dieser Lösung
Der schuldrechtliche Beirat bietet Ihnen mehr Flexibilität als ein satzungsmäßig verankerter Beirat: Sie können den Beirat durch einfachen Gesellschafterbeschluss einrichten und auch wieder auflösen, ohne dass eine notarielle Satzungsänderung erforderlich ist. Die Gesellschafterversammlung behält dabei die volle Kontrolle und kann Entscheidungen des Beirats jederzeit durch einfachen Beschluss revidieren.
Was Sie beachten sollten
Für die wirksame Einrichtung eines schuldrechtlichen Beirats benötigen Sie drei Dokumente: Erstens den Gesellschafterbeschluss über die Einrichtung des Beirats und die Geschäftsordnung, zweitens die Geschäftsordnung selbst, und drittens – wie hier vorgelegt – die Dienstverträge mit den einzelnen Beiratsmitgliedern. Nur im Zusammenspiel dieser Dokumente entsteht ein rechtlich tragfähiges Konstrukt.
Wichtig: Die Geschäftsordnung sollte dem Dienstvertrag als Anlage beigefügt werden. Das Beiratsmitglied bestätigt durch Unterzeichnung des Vertrags, dass es die Geschäftsordnung kennt und sich zur Einhaltung verpflichtet.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Beiratsdienstvertrag
geschlossen:-
Bestellung, Aufgabengebiet
Name des Beiratsmitglieds wurde mit Gesellschafterbeschluss vom Datum der Beiratsbestellung zum Mitglied des schuldrechtlichen Beirats der Gesellschaft bestellt. Dem Beiratsmitglied ist die Geschäftsordnung für den Beirat vom Datum der Beiratsgeschäftsordnung welcher diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist und der einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrags darstellt, vollumfänglich und vollinhaltlich bekannt. Das Beiratsmitglied verpflichtet sich hiermit gegenüber der Gesellschaft, die in diesem Beschluss getroffenen Beiratsbestimmungen zu beachten, die ihm darin gewährten Rechte und übertragenen Pflichten, insbesondere zur Geheimhaltung und zur Einhaltung des Wettbewersverbots, als eigene anzuerkennen und zum Wohl der Gesellschaft wahrzunehmen. Das Beiratsmitglied stellt der Gesellschaft seine Kenntnisse und Erfahrungen in beratender Funktion zur Verfügung. Dem Beiratsmitglied ist nicht gestattet, Geschäfte im Namen der Gesellschaft abzuschließen. Für seine Beiratstätigkeit erhält Name des Beiratsmitglieds eine Vergütung sowie Auflagenersatz gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Beirats vom Datum der Beiratsgeschäftsordnung.
-
Vertragsbeginn / Kündigung
Das Dienstverhältnis beginnt mit sofortiger Wirkung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 620 Abs. 1, § 621 BGB nur durch das Beiratsmitglied kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Dienstverhältnis endet weiter automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der auf die Beendigung der Beiratsstellung entsprechend der Geschäftsordnung für den Beirat vom Datum der Beiratsgeschäftsordnung. Die Bestellung des Beiratsmitglieds kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit widerrufen werden, unbeschadet seiner Ansprüche nach diesem Vertrag. Der Widerruf gilt als Kündigung dieses Dienstvertrags zum nächst zulässigen Zeitpunkt.
-
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die aus diesem Dienstvertrag resultierenden beiderseitigen Ansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragsteil schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Geschieht die Geltendmachung nicht fristgerecht, verfallen die jeweiligen Ansprüche ersatzlos. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird vielmehr durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich dem gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die Behandlung von Vertragslücken. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung und/oder einer ergänzungsbedürftigen Lücke verpflichten sich die Vertragsteile zur Abgabe aller Willenserklärungen und Vornahme aller Rechtshandlungen, um dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe zu kommen.
___________________________________
Ort, Datum
___________________________________
Unterschrift Name des Beiratsmitglieds
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
- Unverbindlich anfragen
- Individuelles Angebot erhalten
- Fragen zur Vorlage rechtssicher klären
Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: Marlene Musterfrau.
Beispiel: 30.06.2022.
Beispiel: 30.06.2022.
