Einfacher Standard-Arbeitsvertrag für eine Vollzeiteinstellung in Beschlussform. Ohne Schnörkel, aber mit allem, was dazu gehört.
Zusätzlich ist die Unterschrift des neuen Mitarbeiters erforderlich, damit der Vertrag wirksam wird.
Wann passt diese Vorlage?
Diese Vorlage eignet sich besonders, wenn Ihr Unternehmen nicht tarifgebunden ist und keine einschlägigen Betriebsvereinbarungen existieren. Sie können den Vertrag aber auch verwenden, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gelten – diese gehen dann vor, es sei denn, der Vertrag ist für den Arbeitnehmer günstiger. In diesem Fall sollten Sie im Vertrag auf die maßgeblichen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen hinweisen.
Was ist im Vertrag geregelt?
Der Vertrag enthält alle wesentlichen Regelungen für ein unbefristetes Vollzeit-Arbeitsverhältnis: Aufgaben und Arbeitsort, Probezeit von bis zu sechs Monaten, Kündigungsfristen, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Regelungen zu Krankheit sowie Verschwiegenheits- und Herausgabepflichten.
Wichtig: Dieser einfache Arbeitsvertrag ist bewusst kurz gehalten. Er erfüllt nicht alle Nachweispflichten nach dem reformierten Nachweisgesetz. Sie müssen dem Arbeitnehmer die weiteren erforderlichen Arbeitsbedingungen daher separat schriftlich oder in Textform mitteilen. Wenn Sie alle Nachweispflichten direkt im Vertrag erfüllen möchten, sollten Sie den ausführlichen Arbeitsvertrag verwenden.
Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung
Tätigkeitsbeschreibung: Formulieren Sie die Tätigkeit nicht zu eng, um Ihr Weisungsrecht nicht unnötig einzuschränken. Eine vollständige, aber relativ weite Beschreibung ist empfehlenswert (z.B. "Sachbearbeiter Auftragseingang Innendienst" statt nur "Sachbearbeiter").
Arbeitsort: Die Angabe der Stadt genügt. Eine zu genaue Festlegung (mit Straße und Hausnummer) kann spätere Versetzungen erschweren.
Probezeit und Kündigungsfristen: Die Probezeit kann maximal sechs Monate betragen. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich mit der Betriebszugehörigkeit verlängern. Die verlängerten Fristen gelten bei dieser Vorlage auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer, was verhindert, dass wichtige Mitarbeiter kurzfristig ausscheiden.
Überstunden-Abgeltung: Der Vertrag sieht eine pauschale Abgeltung von Überstunden bis zu einer bestimmten Grenze vor. Diese Grenze darf nicht zu hoch sein (maximal 15-20% der monatlichen Arbeitszeit), sonst ist die Klausel unwirksam. Achten Sie darauf, dass auch bei Überstunden der gesetzliche Mindestlohn (ab 1.1.2025: 12,81 EUR brutto) nicht unterschritten wird.
Sonderzahlungen: Wenn Sie Boni oder Gratifikationen zahlen möchten, weisen Sie bei jeder Zahlung schriftlich auf die Freiwilligkeit und Einmaligkeit hin, um keine Ansprüche für die Zukunft zu begründen.
Was Sie nach Vertragsschluss beachten müssen
Nachweisgesetz: Seit der Reform des Nachweisgesetzes müssen Sie dem Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Fristen verschiedene Arbeitsbedingungen schriftlich oder in Textform nachweisen (z.B. Ruhepausen, Schichtarbeit, Regelungen zu Überstunden). Dies kann durch eine separate schriftliche Mitteilung erfolgen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Urlaubsgewährung: Denken Sie daran, den Arbeitnehmer rechtzeitig aufzufordern, seinen Urlaub zu nehmen. Ohne diese Aufforderung mit Hinweis auf die Verfallfristen verfallen Urlaubsansprüche nicht.
Form: Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.
Andere Varianten für die Einstellung von Mitarbeitern
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Die Gesellschaft (nachfolgend "Arbeitgeber" genannt)
schließt mit
Name des Arbeitnehmers,
geboren am Geburtsdatum des Arbeitnehmers,
wohnhaft in Wohnadresse des Arbeitnehmers,
einen
Arbeitsvertrag
mit dem folgenden Inhalt ab:
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Aufgabengebiet und Arbeitsort
Name des Arbeitnehmers wird als Tätigkeit eingestellt. Tätigkeitsort ist derzeit Arbeitsort. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Name des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen unter Wahrung der Interessen von Name des Arbeitnehmers eine andere, gleichwertige Tätigkeit oder ein anderes Arbeitsgebiet zu übertragen, soweit dies den Fähigkeiten und Kenntnissen vonName des Arbeitnehmers entspricht, oder auch gleichermaßen Name des Arbeitnehmers an einem anderen Ort einzusetzen. Name des Arbeitnehmers verpflichtet sich, ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers keine Nebentätigkeiten aufzunehmen. Der Arbeitgeber hat seine Zustimmung zu geben, wenn nicht seine berechtigten Interessen dagegen sprechen.
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Beginn, Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am Beginn des Arbeitsverhältnisses obliegt die Leitung und Überwachung des Unternehmens im Ganzen. Die ersten Dauer der Probezeit Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, innerhalb derer mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Eine gesetzlich verlängerte Frist gilt auch für die Kündigung durch Name des Arbeitnehmers. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Arbeitgeber kann im Fall einer Kündigung Name des Arbeitnehmers im Rahmen von bestehenden und noch entstehenden Urlaubsansprüchen oder sonstigen Freizeitausgleichsansprüchen und in konkreter Anrechnung von solchen freistellen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber berechtigt, Name des Arbeitnehmers im Fall einer Kündigung bis zum Ausscheiden unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeit freizustellen, soweit sein Interesse hieran das Interesse von Name des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung überwiegt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem Name des Arbeitnehmers die Voraussetzungen für den Bezug einer ungekürzten Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Wöchtentliche Arbeitszeit in Stunden Stunden ausschließlich der Pausen. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen. Name des Arbeitnehmers verpflichtet sich, auf Anforderung gegebenenfalls auch Über- und Mehrarbeit sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten.
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Vergütung
Name des Arbeitnehmers erhält für seine Tätigkeit ein Monatsentgelt in Höhe von Monatsvergütung (brutto) brutto, das am Ende eines jeden Monats nach Abzug der gesetzlichen Steuern und Abgaben auf ein von Name des Arbeitnehmers zu benennendes Konto überwiesen wird. Leistet der Arbeitgeber über das in Abs. 1 genannte Monatsentgelt hinaus Gratifikationen, Boni oder sonstige zusätzliche Sonderzahlungen, die nicht zuvor individuell vereinbart worden sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aufgrund einer jeweils gesondert getroffenen Entscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung derartiger freiwilliger Leistungen für die Zukunft entsteht auch nach mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Leistungen auf einer individuellen Vertragsabrede mit Name des Arbeitnehmers beruhen. Mit den in Abs. 1 genannten Bezügen sind sämtliche Tätigkeiten von Name des Arbeitnehmers aus diesem Vertrag inklusive Über- und Mehrarbeit abgegolten, soweit die Über- und Mehrarbeit monatlich Mitabgegoltene monatliche Überstunden Stunden nicht überschreitet, und soweit durch die Abgeltung der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Zuschläge für Über- und Mehrarbeit sowie Wochenend-, Sonn- oder Feiertagsarbeit werden nicht gezahlt, sie sind in den Bezügen mit enthalten.
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Urlaub
Name des Arbeitnehmers hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von Urlaubstage Arbeitstagen pro Kalenderjahr, der möglichst zusammenhängend zu nehmen ist. Name des Arbeitnehmers kann Urlaub erst dann antreten, wenn dieser in der jeweils vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Form genehmigt worden ist.
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Arbeitsverhinderung
Im Falle einer Arbeitsverhinderung ist Name des Arbeitnehmers verpflichtet, diese vor bzw. bei Beginn der Arbeitszeit seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Vor Ablauf des dritten Tages der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Aus diesem soll sich auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über die angegebene Zeit hinaus, hat Name des Arbeitnehmers den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten und unverzüglich ein Anschlussattest vorzulegen. Der Arbeitgeber kann im Einzelfall auch eine frühere Vorlage des Attests verlangen.
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Geheimhaltung
Name des Arbeitnehmers verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von der Geschäftsleitung schriftlich oder mündlich bezeichnet werden bzw. offensichtlich als solche zu erkennen sind, geheim zu halten und ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung keinen dritten Personen zugänglich zu machen. Name des Arbeitnehmers wird die allgemeinen und speziellen Anweisungen und Maßnahmen des Arbeitgebers zur Geheimhaltung beachten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus fort. -
Herausgabepflicht
Name des Arbeitnehmers verpflichtet sich, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert und ansonsten jederzeit auf Anforderung des Arbeitgebers sämtliche ihm überlassenen oder von ihm für das Unternehmen gefertigten Schriftstücke oder sonstige Gegenstände des Arbeitgebers an diesen unverzüglich herauszugeben. -
Textformerfordernis
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
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Ort, Datum
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Unterschrift Name des Arbeitnehmers
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Beschlussergebnis
Metadaten
Experte zum Thema
Dr. André Natalello
Rechtsanwalt und Partner @ HNG
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Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: Peter Mustermann.
Beispiel: Heidestraße 10, 60316 Frankfurt am Main.
Beispiel: Web-Developer, Schlosser, Buchhalter etc.
Beispiel: Köln, Mainz, Frankfurt am Main etc.
Beispiel: 01. Juni 2022.
Beispiel: 30
Beispiel: 3
Beispiel: 16

