Aktuelle Beschlussvorlage
Einziehung ohne Zustimmung des betreffenden Gesellschafters aus sonstigem Grund
Hinweise
Der/die Geschäftsanteil(e) von mit laufender Nr. und einem Gesamt-Nennbetrag von werden gemäß § des Gesellschaftsvertrags eingezogen. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Einziehung schriftlich und unter Beifügung dieses Einziehungsbeschlusses mitzuteilen.
Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen und eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.
Die Gesellschaft hat für den eingezogenen Geschäftsanteil nach § des Gesellschaftsvertrags eine Abfindung in folgender Höhe zu zahlen: . Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Abfindung zu ermitteln.
Begründung:
Die Voraussetzung einer Einziehung liegen vor:
Die eingezogenen Geschäftsanteile sind voll eingezahlt.
Die Zahlung der Abfindung kann aus dem über die Stammkapitalziffer hinaus vorhandenen Reinvermögen der Gesellschaft erfolgen, sodass keine Unterbilanz entsteht.
Die Einziehung ist im Gesellschaftsvertrag auch gemäß § 34 Abs. 1 GmbHG generell zugelassen.
Der in § des Gesellschaftsvertrags vorgesehene Einziehungsgrund ist gegeben, denn: .