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Beschluss-Vorlage

Erteilung einer Generalhandlungsvollmacht

Niclas Weiler

Niclas Weiler

Rechtsanwalt @ KUNZ

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Die Generalhandlungsvollmacht hat den Zweck, einen ungehinderten Geschäftsablauf sicherzustellen und Führungskräfte zu entlasten. Das erfolgt in der Gestalt, dass Mitarbeitern bis zu einem bestimmten Grad Vertretungsbefugnisse gewährt werden. Sie müssen demzufolge nicht für jedes Rechtsgeschäft eine Einwilligung der Geschäftsführung einholen.

Rechtlicher Umfang

Die Generalhandlungsvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zu allen Rechtsgeschäften, die gewöhnlich für den gesamten Geschäftsbetrieb eines Unternehmens in der jeweiligen Branche sind (§ 54 Abs. 1 HGB). Im Vergleich dazu ist ein Prokurist berechtigt, auch branchenfremde Rechtsgeschäfte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs vorzunehmen.

Was zur Branche gehört, wird nach der allgemeinen Verkehrsanschauung bestimmt. Welche Geschäfte von der Vollmacht als gewöhnliche Geschäfte gedeckt sind, hängt maßgeblich vom zugewiesenen Aufgabenbereich des Bevollmächtigten ab.

Praktische Beispiele

Für den Geschäftsstellenleiter einer Kreditbank stellt es beispielsweise ein gewöhnliches Geschäft dar, Festgeld oder Einlagen für die Bank anzunehmen. Zu den gewöhnlich anfallenden Geschäften eines Neuwagenverkäufers gehört auch die Vereinbarung, nach Ablauf einer gewissen Zeit das verkaufte Neufahrzeug zu bereits beim Neuwagenkauf festgelegten Konditionen wieder zurückzukaufen. Umgekehrt gehört der Abschluss eines Automatenaufstellvertrages zum Beispiel nicht zu den branchenüblichen Geschäften, die in den Rahmen einer Handlungsvollmacht für einen Gaststättenbetrieb fallen.

Außerdem sind für alle Generalhandlungsvollmachten solche Geschäfte ausgeschlossen, die den Bestand des Unternehmens berühren. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme eines Kredits oder die Anmietung von Büros.

Formelle Aspekte

Im Gegensatz zur Prokura ist eine Eintragung ins Handelsregister nicht erforderlich. Es ist allerdings üblich, die Handlungsvollmacht mit der Unterschrift offenzulegen. Hier können die Kürzel „i.A." (im Auftrag) oder „i.V." (in Vertretung) verwendet werden.

Erteilung und Zustimmungserfordernisse

Die Erteilung der Generalhandlungsvollmacht erfolgt durch entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung. Zur Sicherheit ist es ratsam, die Erteilung der Vollmacht schriftlich festzuhalten. Das führt auch auf Seiten des Geschäftspartners zu einem größeren Vertrauen.

Bei der GmbH oder UG hat die Geschäftsführung zudem grundsätzlich einen zustimmenden Gesellschafterbeschluss einzuholen (§ 46 Nr. 7 GmbHG). Eine Ausnahme davon besteht lediglich, wenn in der Satzung eine abweichende Regelung existiert. Der Gesellschafterbeschluss führt aber nicht zu einer Entbehrlichkeit des weiterhin erforderlichen Beschlusses der Geschäftsführung.

Beendigung

Die Generalhandlungsvollmacht erlischt bei Widerruf durch die Geschäftsführung, bei Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses des Betroffenen sowie bei Einstellung des Unternehmens.

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Name des Bevollmächtigten,
geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten,
wohnhaft in Adresse des Bevollmächtigten,

wird mit Wirkung ab Erteilungstag

Handlungsvollmacht

erteilt.

Die Handlungsvollmacht bezieht sich auf sämtliche Bereiche, die der Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt (Generalhandlungsvollmacht).

Ausgeschlossen von der erteilten Handlungsvollmacht sind die Geschäfte gemäß § 54 Abs. 2 HGB (Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Aufnahme von Darlehen, Prozeßführung, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten).

Name des Bevollmächtigten wird angewiesen, künftig mit dem Zusatz „in Vollmacht” oder „in Vertretung“ bzw. mit der entsprechenden Abkürzung „i.V.” für die Gesellschaft zu zeichnen.

Dies ist die Vorlagen-Preview.

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Anlagen
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Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

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Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
AG (DE)
GbR (DE)
GmbH & Co. KG (DE)
GmbH (DE)
KG (DE)
PartG (DE)
PartGmbB (DE)
SE (DE)
UG & Co. KG (DE)
UG (DE)
oHG (DE)
Gremienart
Geschäftsleiter
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
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Zuletzt aktualisiert
02.09.2024
Kategorien
ProkuraVollmacht und Vertretungsbefugnis, Bevollmächtigung und Ermächtigung

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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Name des Bevollmächtigten, den der Beschluss betreffen soll.

Beispiel: Marlene Musterfrau

Geben Sie hier das Geburtsdatum des Bevollmächtigten, den der Beschluss betreffen soll. Die Angabe des Geburtsdatums soll sicherstellen, dass der Bevollmächtigte eindeutig identifiziert werden kann.

Beispiel: 30.06.1988

Straße, PLZ und Ort des Bevollmächtigten, den der Beschluss betreffen soll. Dabei ist die Wohnadresse anzugeben.

Beispiel: Lindenweg 10, 60316 Frankfurt am Main

Tag, ab dem die Bevollmächtigung wirksam werden soll.
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