Aktuelle Beschlussvorlage

Abberufung des Geschäftsführers

Die Abberufung wird auch "Widerruf der Bestellung" genannt.

Sie entzieht dem Geschäftsführer die Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis, sodass der abberufene Geschäftsführer grundsätzlich keine Handlungen mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft mehr abschließen kann.

Wichtig ist allerdings, dass die Abberufung rasch zum Handelsregister angemeldet wird. Denn bis zur Eintragung der Abberufung in das Handelsregister kann die verkehrsschützende Publizitätswirkung noch dazu führen, dass sich Dritte darauf berufen können, dass der abberrufene Geschäftsführer noch als amtierender Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen war.

wird mit Wirkung zum als Geschäftsführer abberufen.