Beschluss-Vorlage

Aufhebungsvertrag mit Geschäftsführer einer GmbH

Diese Vorlage umfasst die üblichen Regelungspunkte, welche im Rahmen eines typischen Aufhebungsvertrages zu regeln sind. Dabei geht die Vorlage davon aus, dass eine Tantieme gemäß Anstellungsvertrag geschuldet war und dass kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gewollt ist (ansonsten müssten insbesondere Verbotsumfang, Verbotslänge und Karenzentschädigung geregelt werden).

Damit der Aufhebungsvertrag wirksam wird, ist die Zustimmung des ausscheidenden Geschäftsführers erforderlich.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Auch wenn möglicherweise Kündigungsgründe vorliegen, haben häufig beide Seiten ein Interesse an einer einvernehmlichen Regelung. Der Geschäftsführer möchte in der Regel behaupten können, im besten gegenseitigen Einvernehmen ausgeschieden zu sein. Auch für die Gesellschaft ist eine geräuschlose Abwicklung oft vorteilhaft, um Unruhe im Unternehmen und negative Außenwirkung zu vermeiden.

Welche Regelungen sollte der Aufhebungsvertrag enthalten?

Diese Vorlage deckt die wichtigsten Punkte ab, die Sie in einem Aufhebungsvertrag regeln sollten:

  • Beendigungszeitpunkt des Anstellungsverhältnisses
  • Vergütung bis zum Beendigungstermin einschließlich Tantieme
  • Dienstverpflichtungen bis zur Beendigung
  • Möglichkeit der Freistellung durch die Gesellschaft
  • Wettbewerbsverbot während und nach der Beendigung
  • Regelung von Urlaubsansprüchen und Überstunden
  • Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis
  • Erledigungsklausel und Entlastung des Geschäftsführers

Besonderheiten bei der Tantieme

Die Vorlage enthält eine Pauschalierung der Tantieme für den Zeitraum bis zur Beendigung. Dies ist sinnvoll, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe eine Tantieme tatsächlich anfällt. Durch die Pauschalierung vermeiden Sie spätere Streitigkeiten über die Berechnung.

Freistellung & Wettbewerbsverbot

Die Vorlage räumt der Gesellschaft das Recht ein, den Geschäftsführer von seinen Pflichten freizustellen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie nicht möchten, dass der ausscheidende Geschäftsführer weiterhin Zugriff auf sensible Informationen hat. Bis zum Beendigungstermin bleibt das Wettbewerbsverbot bestehen – auch während einer Freistellung. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sieht diese Vorlage nicht vor.

Erledigungsklausel und Entlastung

Die Erledigungsklausel stellt sicher, dass nach Vertragsschluss keine weiteren Ansprüche mehr bestehen. Dies gibt beiden Seiten Rechtssicherheit. Der Geschäftsführer erhält zudem Entlastung für seine Tätigkeit – ein Punkt, den ausscheidende Geschäftsführer regelmäßig verlangen.

Wichtig: Schriftform beachten

Der Aufhebungsvertrag sollte aus Beweisgründen unbedingt schriftlich geschlossen werden. Achten Sie darauf, dass sowohl die Gesellschaft als auch der ausscheidende Geschäftsführer den Vertrag unterzeichnen.

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Das zwischen der Gesellschaft und Name des Geschäftsführers bestehende Anstellungsverhältnis wird mit Wirkung zum Tag der Aufhebung (Beendigungstermin) beendet.

Hierzu wird folgender

Aufhebungsvertrag

geschlossen:

  1. Vergütung

    1. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bis zum Beendigungstermin an Name des Geschäftsführers die vertraglich geschuldete Vergütung in Höhe von Bruttovergütung brutto pro Monat nach Abzug von gesetzlichen Steuern und Abgaben entsprechend den Regelungen des Anstellungsvertrags auszuzahlen.
    2. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass zurzeit noch nicht festgestellt werden kann, ob und in welchem Umfang Name des Geschäftsführers eine Tantieme zusteht, wird die vertraglich vereinbarte Tantieme hiermit für den Zeitraum von Beginn Tantiemezeitraum bis zum Beendigungstermin (Tag der Aufhebung) mit einem Betrag in Höhe von Pauschaltantieme pauschaliert. Der Name des Geschäftsführers erhält die pauschalierte Tantieme bis zum Auszahlungszeitpunkt für Pauschaltantieme ausgezahlt. Weitere Ansprüche auf eine Tantieme bestehen nicht.
  2. Dienstverpflichtung

    Bis zum Beendigungstermin bleibt Name des Geschäftsführers zur Geschäftsführung entsprechend den Regelungen des Anstellungsvertrages verpflichtet.
  3. Freistellungsrecht

    Die Gesellschaft ist berechtigt, Name des Geschäftsführers einseitig von der Verpflichtung zur Geschäftsführung freizustellen. Anderweitige Bezüge während der Freistellung werden auf die Vergütung angerechnet (§ 615 S. 2 BGB), soweit nicht während der Freistellung Urlaub gewährt wird.
  4. Wettbewerbsverbot

    Bis zum Beendigungstermin bleibt Name des Geschäftsführers an das Wettbewerbsverbot gebunden. In diesem Zeitraum ist jegliche Tätigkeit für ein Wettbewerbsunternehmen zum Unternehmen der Gesellschaft verboten, auch wenn Name des Geschäftsführers von der Verpflichtung zur Geschäftsführung freigestellt wird. Name des Geschäftsführers bleibt verpflichtet, auch nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft geheim zu halten. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht nicht.
  5. Urlaubsanspruch

    Zwischen der Gesellschaft und Name des Geschäftsführers besteht Einvernehmen, dass Name des Geschäftsführers die gesamten vertraglichen Urlaubsansprüche bis zum Beendigungstermin bereits bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung eingebracht hat und dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung keine Überstundenguthaben bestehen.
  6. Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen

    Name des Geschäftsführers verpflichtet sich, der Gesellschaft alle Unterlagen und Gegenstände, die im Eigentum der Gesellschaft stehen oder ihr zustehen, auf Anforderung sofort, spätestens jedoch bis zum Beendigungstermin, herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
  7. Betriebliche Altersversorgung

    Sofern eine betriebliche Altersvorsorge zugesagt ist, verpflichtet sich die Gesellschaft, Name des Geschäftsführers eine Bescheinigung gem. § 4a BetrAVG nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses zu erstellen und zu übersenden.
  8. Zeugnis

    Die Gesellschaft verpflichtet sich, Name des Geschäftsführers zum Beendigungstermin ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis zu erteilen.
  9. Erledigungsklausel und Entlastung:

    Die Gesellschaft und Name des Geschäftsführers sind sich einig, dass sämtliche Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen. Name des Geschäftsführers wird Entlastung erteilt.


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Ort, Datum



___________________________________
Unterschrift Name des Geschäftsführers

Dies ist die Vorlagen-Preview.

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Anlagen
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Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

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Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
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Zuletzt aktualisiert
13.11.2025

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

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Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Name des Geschäftsführers, den der Beschluss betreffen soll.

Beispiel: Marlene Musterfrau

Tag, an dem die Aufhebung des Anstellungsvertrags in Kraft treten soll.

Beispiel: 31.12.2022

Vergütung vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Beispiel: 5.000 EUR

Beginn des Zeitraum, für den zurzeit noch nicht festgestellt werden kann, ob und in welchem Umfang eine Tantieme zusteht

Höhe der Pauschaltantieme

Zeitpunkt, zu welchem die Pauschaltantieme ausgezahlt werden soll
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