Beschluss-Vorlage für GmbH (DE) und weitere

Variante

Beschlüsse zum Jahresabschluss für eine kleine GmbH ohne Abschlussprüfung

In dieser Vorlage sind alle Beschlüsse versammelt, die von den Gesellschaftern einer kleinen GmbH, die keine Abschlussprüfung braucht, jedes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres in der Regel zu fassen sind:

  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Gewinnverwendung
  • Entlastung der Geschäftsführung

Wann muss der Jahresabschluss festgestellt werden?

Der Jahresabschluss für das alte Jahr muss bei einer kleinen GmbH 11 Monate nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Diese Frist kann durch die Satzung nicht verlängert werden.

Wann handelt es sich um eine kleine nicht-prüfungspflichtige GmbH?

Eine kleine GmbH, die keine Abschlussprüfung benötigt, liegt vor, wenn sie zwei der folgenden drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen noch nicht überschritten hat (vgl. § 316 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB):

  • Bilanzsumme: 7,5 Mio. €,
  • Umsatzerlöse: 15 Mio. €,
  • Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 50.

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

  1. Der von der Geschäftsführung aufgestellte
    • Jahresabschluss zum Bilanzstichtag,
    der als Anlage beigefügt ist, wird hiermit festgestellt.
    Die Geschäftsführung wird angewiesen, den Jahresabschluss zur Veröffentlichung beim elektronischen Unternehmensregister (unternehmensregister.de) einzureichen, sofern die Gesellschaft zur Veröffentlichung verpflichtet ist.
  2. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen:
    • Jahresergebnis Jahresergebnis
      zuzüglich Gewinnvortrag Gewinnvortrag Vorjahr
      abzüglich Verlustvortrag Verlustvortrag Vorjahr
      Bilanzgewinn Bilanzergebnis
    Der Bilanzgewinn wird wie folgt verteilt:
    • Ausschüttung an die Gesellschafter Ausschüttung
      Einstellung in die freie Rücklage Rücklage
      Gewinnvortrag Künftiger Gewinnvortrag
  3. Name des Geschäftsführers wird als Geschäftsführer
    • Entlastung
    erteilt.

Dies ist die Vorlagen-Preview.

Klicken Sie auf "Beschluss generieren", um die ganze Vorlage zu betrachten und zu bearbeiten.

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Anlagen
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Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

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Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
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Zuletzt aktualisiert
02.09.2024

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Der Bilanzstichtag ist der letzte Tag eines Geschäftsjahres, auf den sich der Jahresabschluss (auch "Bilanz") bezieht.

Der Bilanzstichtag ist in der Regel der 31.12. eines Jahres. Unternehmen können aber auch ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben.

Maßgeblich für die Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden zur Bilanz ist der Bilanzstichtag. Es gilt das sogenannte "Stichtagsprinzip".

Beispiel: 31.12.2024.

Betrag des Jahresergebnisses (Jahresgewinn bzw. Jahresverlust). Bei einem Jahresverlust bitte eine negative Zahl eintragen, z.B. - 500.000

Betrag des Gewinnvortrags aus dem letzten Jahr. Sofern unzutreffend, bitte 0 eintragen.

Betrag des Verlustvortrags aus dem letzten Jahr. Sofern unzutreffend, bitte 0 eintragen.

Betrag des Bilanzergebnisses (Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust). Bei einem Bilanzverlust bitte eine negative Zahl eintragen, z.B. - 500.000

Betrag, der an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll.

Beispiel: 100.000

Betrag, der in die freie Rücklage eingestellt werden soll

Betrag des Gewinnvortrags auf das Folgejahr.Sofern unzutreffend, bitte 0 eintragen.

Name des Geschäftsführers, den der Beschluss betreffen soll.

Beispiel: Marlene Musterfrau

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