Beschreibung folgt in Kürze.

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

  1. Der/die Geschäftsanteil(e) von Marlene Musterfrau mit laufender Nr. Geschäftsanteil-Nummer(n) und einem Gesamt-Nennbetrag von Gesamtbetrag der Geschäftsanteil-Nennbeträge werden gemäß § Einziehungsklausel des Gesellschaftsvertrags eingezogen. Die Geschäftsführung wird angewiesen, Marlene Musterfrau die Einziehung schriftlich und unter Beifügung dieses Einziehungsbeschlusses mitzuteilen.
  2. Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen und eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.
  3. Die Gesellschaft hat für den eingezogenen Geschäftsanteil nach § Einziehungsklausel des Gesellschaftsvertrags eine Abfindung in folgender Höhe zu zahlen: Abfindungsklausel. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Abfindung zu ermitteln.

Begründung:

Die Voraussetzung einer Einziehung liegen vor:

  • Die eingezogenen Geschäftsanteile sind voll eingezahlt.
  • Die Zahlung der Abfindung kann aus dem über die Stammkapitalziffer hinaus vorhandenen Reinvermögen der Gesellschaft erfolgen, sodass keine Unterbilanz entsteht.
  • Die Einziehung ist im Gesellschaftsvertrag auch gemäß § 34 Abs. 1 GmbHG generell zugelassen.
  • Die Einziehung der Geschäftsanteile von Marlene Musterfrau ist auch gerechtfertigt, denn es liegt ein wichtiger Grund in der Person von Marlene Musterfrau vor, der nach Maßgabe einer unter Einbeziehung aller relevanter Umstände vorzunehmenden Gesamtbewertung die weitere Mitgliedschaft in der Gesellschaft als untragbar erscheinen lässt bzw. die Erreichung des Gesellschaftszwecks ernsthaft gefährdet oder unmöglich macht. Der wichtige Grund lässt sich auch nicht auf eine andere Weise als durch Einziehung der Geschäftsanteile beheben.
    Folgender wichtiger Grund liegt in der Person von Marlene Musterfrauvor: Wichtiger Grund.
    Das Vorliegen des wichtigen Grundes lässt die weitere Mitgliedschaft in der Gesellschaft aufgrund der folgenden Abwägungsgesichtspunkte als untragbar erscheinen: Gesamtabwägung.
    Der wichtige Grund lässt sich auch nicht auf eine andere Weise als durch Ausschließung aus der Gesellschaft beheben, denn: Keine milderes Mittel (ultima ratio).
    Marlene Musterfrau wurde mit den vorstehenden Umstände im Einzelnen konfrontiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierzu erklärte Marlene Musterfrau: Stellungnahme des auszuschließenden Gesellschafters.

Dies ist die Vorlagen-Preview.

Klicken Sie auf "Beschluss generieren", um die ganze Vorlage zu betrachten und zu bearbeiten.

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten
Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten

Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Starter

Zuletzt aktualisiert
02.09.2024

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
  • Unverbindlich anfragen
  • Individuelles Angebot erhalten
  • Fragen zur Vorlage rechtssicher klären

Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Name des Gesellschafters, den der Beschluss betreffen soll.

Beispiel: Marlene Musterfrau

Geschäftsanteil-Nummern, die von dem Beschluss betroffen sein sollen. Die Nummern ergeben sich aus der Gesellschafterliste, die im Handelsregister veröffentlicht sind.

Beispiel: "1.001 bis 1.500 und 2.001 bis 2.500"

Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile, die von dem Beschluss betroffen sein sollen. Auch die Nennbeträge ergeben sich aus der Gesellschafterliste, die im Handelsregister veröffentlicht ist.

Vorschrift im Gesellschaftsvertrag, die die Einziehung zulässt. Ohne eine solche Vorschrift kann ein Ausscheiden des Gesellschafters ggf. durch Übertragung der Geschäftsanteile, durch Ausschlussbeschluss oder Ausschlussklage bewirkt werden.

Vorschrift im Gesellschaftsvertrag, die bestimmt, welche Abfindung im Falle einer Einziehung zu zahlen ist.

Grund, der die Ausschließung rechtfertigt. In Betracht kommen verhaltensbedingte Gründe oder verhaltensunabhängige personenbedingte Gründe.

Beispiele für verhaltensbedingte Gründe: viele kleinere oder eine besonders schweren Pflichtverletzung, schuldhafte Herbeiführung eines unheilbaren Gesellschafterzerwürfnisses,erhebliche unzulässige Privatentnahmen unter Verweigerung der Rückzahlung.

Beispiele für personenbedingte Gründe: Andauernde schwere Erkrankung, mangelnde Vertrauens- oder Kreditwürdigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse.

Abwägung der Gesichtspunkte, aufgrund welcher ein Verbleiben des Gesellschafters in der Gesellschaft untragbar erscheint. Insbesondere sind zu berücksichtigen:
  • die Umstände des Ausschlussgrundes und dessen Bedeutung für die Gesellschaft in ihrer jeweils konkreten Ausprägung sowie

  • die Stellung des betreffenden Gesellschafters in der Gesellschaft

Erwägungen, warum keine andere, mildere Maßnahme den wichtigen Grund beseitigt.

Beispiele für mögliche mildere Mittel: Anteilsübertragung auf einen Dritten, Vereinbarung einer Treuhandkonstellation, Entzug etwaiger Sonderrechte, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Abmahnung

Mögliche Erklärungen oder Rechtfertigungen, mit denen der Gesellschafter den wichtigen Grund möglicherweise rechtzufertigen versucht.
Beschlüsse erstellen und elektronisch unterschreiben mit Resolvio

Beschlüsse erstellen und elektronisch unterschreiben mit Resolvio

Nutzbar ab Paket

Starter