Aktuelle Beschlussvorlage

Entlastung des Geschäftsführers

Durch die Entlastung billigen die Gesellschafter die Amtsführung des Geschäftsführers in der Vergangenheit und sprechen ihm zugleich ihr Vertrauen für die zukünftige Geschäftsführerung aus.

Der Entlastungsbeschluss hat eine weitreichende Wirkung: In der Folge der Entlastung wird der Geschäftsführer von allen Haftungsansprüchen gegenüber der Gesellschaft frei, die für die Gesellschafter im Zeitpunkt des Entlastungsbeschlusses (bei Prüfung aller ihnen zugänglich gemachten Unterlagen) erkennbar waren. Die Gesellschaft kann den Geschäftsführer danach nicht mehr wegen erkennbarer Pflichtverletzungen in Haftung nehmen.

Die Entlastung ist ein wichtiges Instrument, um das Haftungsrisiko des Geschäftsführers zu begrenzen und ihm auch nach mehreren Jahren der Geschäftsführung "gut schlafen" zu lassen. Es liegt oftmals nicht im Interesse der Gesellschaft, dass ein Geschäftsführer allzu ängstlich und risikoavers agiert - nur aus Angst, wegen zurückliegender Geschäftsführungsmaßnahmen noch nach Jahren zur Rechenschaft gezogen zu werden.

wird als Geschäftsführer

  • Entlastung

erteilt.