Aktuelle Beschlussvorlage

Generalbereinigung zugunsten des Geschäftsführers

Im Gegensatz zur Entlastung erstreckt wirkt die Generalbereinigung für den Geschäftsführer auch dann haftungsbefreiend, wenn das kontrollierende Gremium (meistens Gesellschafter oder Aufsichtsrat) von den haftungsrelevanten Sachverhalt noch keine Kenntnis haben konnte.

Die Generalbereinigung ist für den Geschäftsführer also weitaus günstiger als die bloße Entlastung.

wird für seine Geschäftsführungstätigkeit die Generalbereinigung erteilt.