Aktuelle Beschlussvorlage

Ordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Für die Kündigung des Geschäftsführers sind grundsätzlich die Geschäftsführer zuständig [§ 46 Nr. 5 GmbHG], außer der Gsellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes oder es handelt sich um eine mitbestimmte GmbH.

Der Beschluss muss dem Geschäftsführer zugehen, damit die Kündigung wirksam werden kann.

Das mit bestehende Anstellungsverhältnis wird ordentlich zum nächstzulässigen Termin gekündigt.