Kann ich Gewinne des CSC auf mich “verschieben”?

Jein! Streng genommen darf der CSC keine Überschuss am Ende des Jahres erzielen. Im Cannabisgesetz ist vorgesehen, dass der Verein auf Selbstkostenbasis arbeiten muss, sodass ein Jahr immer mit einer “schwarzen Null” enden soll.


Das heißt aber nicht, dass du an deinen CSC keine Leistungen erbringen darfst, die der CSC vergütet. Solche Leistungen sind für den CSC Kosten, die der CSC dann mit seinen Einnahmen decken muss.


Beispielsweise kannst du von deinem CSC folgende Entgelte erhalten und damit “Gewinne” ganz legal auf dich “verschieben”:

  • Vergütung für die Vorstandstätigkeit (s.o.),
  • Miete oder Pacht für z.B. Anbauflächen (s.o.),
  • Zinsen für ein von dir zu Verfügung gestelltes Mitgliederdarlehen (s.o.).

Bei solchen Geschäften zwischen Mitgliedern und dem Verein ist es jedoch wichtig, dass hierfür offizielle Beschlüsse gefasst werden, damit das Finanzamt die Verträge anerkennt. Außerdem ist es wichtig, dass die jeweiligen Entgelte angemessen sind.

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