Aktuelle Beschlussvorlage
Auflösung ohne Liquidation aufgrund Vermögenslosigkeit ("Blitzlöschung")
Hinweise
Der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung bedarf einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorsieht (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Eine Beurkdungspflicht besteht grundsätzlich nicht.
Vermögen oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind nicht vorhanden. Insbesondere stehen keine Zahlungen auf Geschäftsanteile aus. Auch sind keine Ausschüttungen beziehungsweise Auszahlungen des Gesellschaftsvermögens an Gesellschafter über einen ordentlichen Gewinnverteilungsplan hinaus erfolgt.
Ein Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft liegt nicht vor.
Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG oder oHG.
Es bestehen keine Rückforderungen der Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt.
Es sind keine gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten anhängig, an welchen die Gesellschaft beteiligt ist.