Mit dieser Vorlage beschließt die Geschäftsführung, dass sie den Jahresabschluss in der beigefügten Fassung für richtig hält und den Gesellschaftern zur Feststellung vorlegen möchte. Dies nennt man „Aufstellung des Jahresabschlusses” (auch wenn die Geschäftsführung für die tatsächliche Aufstellung in der Regel einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zur Hilfe nimmt).
Der Aufstellungsbeschluss der Geschäftsführung ist die logische Voraussetzung dafür, dass die Gesellschafter die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnausschüttung etc. beschließen können. Deswegen ist eine rechtssichere Dokumentation auch des Aufstellungsbeschlusses der Geschäftsführung ratsam.
Zu beachten ist, dass für die Geschäftsführer, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig sind, gemäß § 264 Abs. 1 Sätze 3 und 4 HGB recht kurze Fristen gelten (3 Monate im Normalfall, für kleine GmbHs im Sinne von § 267 Abs. 1 GmbHG ausnahmsweise 6 Monate).
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
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Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
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Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
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Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Der Bilanzstichtag ist der letzte Tag eines Geschäftsjahres, auf den sich der Jahresabschluss (auch "Bilanz") bezieht.
Der Bilanzstichtag ist in der Regel der 31.12. eines Jahres. Unternehmen können aber auch ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben.
Maßgeblich für die Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden zur Bilanz ist der Bilanzstichtag. Es gilt das sogenannte "Stichtagsprinzip".
Beispiel: 31.12.2024.



