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Beschluss-Vorlage

Anstellungsvertrag für Geschäftsführer einer GmbH bzw. UG

Dr. André Natalello

Dr. André Natalello

Rechtsanwalt und Partner @ HNG

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Diese Vorlage enthält einen standardmäßigen Anstellungsvertrag für einen Geschäftsführer. Die Vergütungsregelungen sehen eine Mischung aus monatlichem Fixgehalt, Weihnachtsbonus sowie einer gewinnabhängige Tantieme vor.

Kommt ein Geschäftsführer neu in die GmbH bzw. UG, ist neben einem Anstellungsvertrag auch ein Bestellungsbeschluss erforderlich, um dem Geschäftsführer Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis einzuräumen.

Zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH bzw. UG sind bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafter der GmbH bzw. UG zuständig [BGH, Urteil vom 3.7. 2000 – Az. II ZR 282/98; BGH, Urteil vom 3.7. 2018 – Az. II ZR 42/17].

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Die Gesellschaft schließt mit

Name des Geschäftsführers,
geboren am Geburtsdatum des Geschäftsführers,
wohnhaft/geschäftsansässig in Wohnort des Geschäftsführers,

einen

Anstellungsvertrag

mit dem folgenden Inhalt ab:

  1. Geschäftsführung und Vertretung

    1. Name des Geschäftsführers ist berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, einer etwaigen Geschäftsführungsordnung sowie einer etwaig für Name des Geschäftsführers erlassenen konkreten Vertretungsregelung zu vertreten und die Geschäfte der Gesellschaft zu führen. Weisungen der Gesellschafterversammlung sind zu befolgen, soweit Vereinbarungen in diesem Vertrag nicht entgegenstehen.
    2. Name des Geschäftsführers hat die ihm/ihr obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsperson unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen.
  2. Einzelne Aufgaben

    1. Name des Geschäftsführers obliegt die Leitung und Überwachung des Unternehmens im Ganzen.
    2. Name des Geschäftsführers nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.
    3. Name des Geschäftsführers hat die steuerlichen Interessen der Gesellschaft zu wahren. Name des Geschäftsführers ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsregeln den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) zu erstellen. Name des Geschäftsführers obliegt es, für eine den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Buchführung und eine dem Unternehmen entsprechende Betriebsabrechnung zu sorgen.
    4. Name des Geschäftsführers hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB Sorge zu tragen. Von größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 326, 327, 327a HGB ist Gebrauch zu machen, sofern die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschlossen hat.
    5. Name des Geschäftsführers hat den Gesellschaftern einen Geschäftsbericht zu erstatten. Auf Verlangen sind schriftliche Zwischengeschäftsberichte und Auskünfte zu erteilen.
    6. Name des Geschäftsführers hat die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen.
    7. Genehmigungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen und Teilgeschäftsanteilen darf Name des Geschäftsführers nur auf Grund des Gesellschaftsvertrags und der einschlägigen Gesellschafterbeschlüsse vornehmen. Dasselbe gilt für die Anforderung etwa noch ausstehender Stammeinlagen.
    8. Name des Geschäftsführers hat gemäß § 40 GmbHG nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich eine von ihm unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen.
  3. Genehmigungsbedürftige Geschäfte

    Name des Geschäftsführers bedarf für alle Geschäfte und Maßnahmen, die im Gesellschaftsvertrag als zustimmungsbedürftig bestimmt sind oder die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen, der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Gesellschafter.
  4. Dienstleistung

    1. Der Geschäftsführer hat seine ganze Arbeitskraft und seine gesamten Kenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
    2. An bestimmte Arbeitszeiten ist der Geschäftsführer nicht gebunden.
  5. Treuepflichten, Betriebsgeheimnisse

    1. Name des Geschäftsführers ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu wahren. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses fort.
    2. Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über dienstliche Angelegenheiten, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwandt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses sind vorstehende Unterlagen der Gesellschaft auszuhändigen.
    3. Zurückbehaltungsrechte können durch Name des Geschäftsführers nicht geltend gemacht werden. Name des Geschäftsführers kann mit Ansprüchen gegen die Gesellschaft nicht aufrechnen.
  6. Nebentätigkeit, Wettbewerb

    1. Nebentätigkeit, auch die Wahrnehmung von Ehrenämtern, bedürfen der Einwilligung der Gesellschafter.
    2. Name des Geschäftsführers verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrags und der darauf folgenden zwei Jahre nach dessen Beendigung ohne Zustimmung der Gesellschaft in keiner Weise für ein Konkurrenzunternehmen der Gesellschaft oder ein mit diesem verbundenen Unternehmen tätig zu werden oder sich mittelbar oder unmittelbar an einem solchen zu beteiligen sowie Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung auf dem Arbeitsgebiet der Gesellschaft zu machen.
    3. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn dieser Vertrag von Name des Geschäftsführers aus wichtigem Grund zulässigerweise fristlos gekündigt wird. Es gilt ferner nicht für Beteiligungen an Unternehmen in Gestalt von Wertpapieren, die an Börsen gehandelt und die zum Zwecke der Kapitalanlage erworben werden.
    4. Nach Beendigung des Vertrags zahlt die Gesellschaft, wenn sie nicht in entsprechender Anwendung des Grundsatzes des § 75a HGB ausdrücklich auf die Geltendmachung des Wettbewerbsverbots schriftlich verzichtet, an den Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 50% des durchschnittlichen festen Jahresgehalts der letzten drei Jahre pro Jahr für die Dauer des Wettbewerbsverbots.
    5. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot zahlt Name des Geschäftsführers der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe eines 1/24 des Jahresgehalts; steht er nicht mehr in den Diensten der Gesellschaft, gilt der letzte von dieser gezahlte Jahresbezug. Die Vertragsstrafe tritt neben die übrigen Ansprüche der Gesellschaft aus der Wettbewerbsvereinbarung. Bei einem andauernden Wettbewerbsverstoß gilt die Tätigkeit während eines Monats als jeweils selbstständiger Verstoß im Sinne des Satzes 1.
  7. Vergütung

    1. Name des Geschäftsführers erhält ein festes Jahresgehalt von Jahresbetrag des Grundgehalts (Grundgehalt). Das Grundgehalt wird in monatlichen Teilbeträgen am jeweiligen Monatsletzten ausgezahlt.
    2. Besteht das Dienstverhältnis während eines gesamten Kalenderjahres, so erhält Name des Geschäftsführers eine zusätzliche Weihnachtsgratifikation in Höhe von Betrag des 13. Gehalt. Die Gratifikation wird mit dem letzten Teilbetrag des Grundgehalts des Jahres gezahlt.
    3. Ferner erhält der Geschäftsführer eine Tantieme in Höhe von Prozentsatz für Gewinntantieme % des Jahresüberschusses der Steuerbilanz nach Verrechnung mit Verlustvorträgen und vor Abzug der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlage ist nicht um Gewinnanteile stiller Gesellschafter, um die Tantieme selbst und um andere gewinnabhängige Aufwendungen der Gesellschaft zu kürzen. Die Gewinntantieme ist einen Monat nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter fällig. Nachträgliche Änderungen der Steuerbilanz, insbesondere auf Grund abweichender steuerlicher Veranlagung, sind zu berücksichtigen. Überzahlte Beträge hat Name des Geschäftsführers zu erstatten. Die Tantieme entfällt, wenn dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund gekündigt wird, für das Geschäftsjahr der Kündigung. Scheidet Name des Geschäftsführers aus sonstigen Gründen während des Geschäftsjahres aus seinem Amt aus, hat er Anspruch auf eine zeitanteilige Tantieme.
    4. Ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder sonstiger Mehrarbeit besteht nicht.
    5. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung bleibt der Anspruch auf das Grundgehalt und eine etwaige Weihnachtsgratifikation für die Dauer von 6 Monaten bestehen. Dauert die Verhinderung länger als ununterbrochen 6 Monate an, so wird der Tantiemeanspruch entsprechend der 6 Monate überschreitenden Zeit zeitanteilig gekürzt.
    6. Eine Abtretung oder Verpfändung der Bezüge ist ohne Genehmigung der Gesellschaft unzulässig.
  8. Spesen, Aufwendungsersatz

    1. Trägt Name des Geschäftsführers im Rahmen der ordnungsmäßigen Geschäftsführertätigkeit Kosten und Aufwendungen, so werden sie von der Gesellschaft erstattet, sofern Name des Geschäftsführers die Geschäftsführungs- und Betriebsbedingtheit belegt oder sie offenkundig sind.
    2. Reisespesen werden bis zu den jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätzen ersetzt.
  9. Urlaub

    1. Name des Geschäftsführers hat Anspruch auf Urlaubstage Arbeitstage (Samstag ist kein Arbeitstag) bezahlten Urlaub im Geschäftsjahr. Name des Geschäftsführers hat den Zeitpunkt seines Urlaubs so einzurichten, dass den Bedürfnissen der Geschäftsführung Rechnung getragen wird. Der Urlaub ist mit weiteren Geschäftsführern, sofern sie bestellt sind, abzustimmen.
    2. Kann Name des Geschäftsführers den Jahresurlaub nicht nehmen, weil Interessen der Gesellschaft entgegenstehen, so hat Name des Geschäftsführers Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs unter Zugrundelegung der Höhe des Grundgehalts. Die Abgeltung wird mit dem ersten Gehalt des folgenden Geschäftsjahres gezahlt.
  10. Dauer, Kündigung

    1. Die Tätigkeit als Geschäftsführer beginnt am Beginn der Geschäftsführertätigkeit.
    2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von Frist in Wochen für Kündigung zum Quartalsende Wochen zum Quartalsende kündbar.
    3. Der Vertrag ist jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündbar.
    4. Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn
      a) Name des Geschäftsführers gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;
      b) Name des Geschäftsführers ohne die erforderliche Einwilligung Geschäfte für die Gesellschaft tätigt und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht, es sei denn, dass dies wegen Eilbedürftigkeit geboten war;
      c) der Geschäftsführer wissentlich einen unrichtigen Jahresabschluss aufstellt;
      d) die Gesellschaft liquidiert wird.
    5. Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen. Name des Geschäftsführers hat ein Kündigungsschreiben an den Gesellschafter mit der höchsten Kapitalbeteiligung zu richten.
    6. Die Abberufung als Geschäftsführer ist jederzeit zulässig. Sie gilt gleichzeitig als Kündigung des Anstellungsverhältnisses zu dem nächst zulässigen Zeitpunkt.
    7. Im Falle der Abberufung sowie der Kündigung endet das Geschäftsführeramt mit dem Zugang der Mitteilung über die Abberufung bzw. über die Kündigung.
    8. Endet die Geschäftsführertätigkeit vorzeitig, so kann die Gesellschaft aus Gründen der Billigkeit eine besondere, angemessene Abfindung zahlen.
  11. Schlussbestimmungen

    1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung und Änderung dieser Textformklausel. Der Vorrang von individuellen mündlichen Vertragsabreden zwischen den Parteien nach Vertragsschluss (§ 305b BGB) bleibt hiervon unberührt.
    2. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrags im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht.
    3. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden im ordentlichen Rechtsweg entschieden.
    4. Dieser Vertrag tritt am Beginn der Geschäftsführertätigkeit in Kraft.


___________________________________
Ort, Datum



___________________________________
Unterschrift Name des Geschäftsführers

Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

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Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Free

Zuletzt aktualisiert
02.09.2024
Kategorien
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Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Name des Geschäftsführers, den der Beschluss betreffen soll.

Beispiel: Marlene Musterfrau

Geburtsdatum des Geschäftsführers, den der Beschluss betreffen soll.

Beispiel: 30.06.1988

Für die Registereintragung wird der Wohnort benötigt (§ 43 Nr. 4 HRV). Eine Angabe von Straße und Hausnummer ist nicht notwendig.

Beispiel: Frankfurt am Main

Höhe des Grundgehalts (im Jahr), das in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt wird.

Beispiel: 100.000 EUR.

Höhe der Weihnachtsgratifikation (13. Gehalt). Das 13. Gehalt wird nach der Regelung des Anstellungsvertrages nur ausgezahlt, wenn das Dienstverhältnis mit dem Geschäftsführer während eines gesamten Kalenderjahres bestanden hat.

Beispiel: 5.000 EUR.

Prozentsatz für Gewinntantieme bezogen auf Höhe des Jahresüberschusses der Steuerbilanz nach Verrechnung mit Verlustvorträgen und vor Abzug der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Beispiel: 10

Tag, an welchem der Geschäftsführer seine Geschäftsführungstätigkeit aufnehmen soll.

Beispiel: 01. Januar 2022.

Anzahl der Urlaubstage.

Beispiel: 30

Kündigungsfrist in Wochen, die für eine Kündigung zum Quartalsende gelten sollen.

Beispiel: 4

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