Beschluss-Vorlage

Phantom Stock Agreement mit Dividenden-Beteiligung (Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung, bilingual Deutsch/Englisch)

Wie funktioniert's

Mit dieser Vorlage kann Ihr Unternehmen die Bedingungen für ein virtuelles Mitarbeiter­beteiligungs­programm mit einer Beteiligung am Exit-Erlös und an Gewinnausschüttungen (Dividenden) festlegen. Die Zuteilung an die Mitarbeiter erfolgt über in separates Zuteilungsschreiben, dass auf diese Programmbedingungen Bezug nimmt.

➡️ Suchen Sie nach einer Vorlage, die den Mitarbeitern nur eine Exit-Beteiligung gewährt (Exiterlös)? Hier geht's zu der entsprechenden Vorlage: Vorlage VSOP-Programm mit Exit-Beteiligung

Vor der Ausgabe von virtuellen Anteilen an Mitarbeiter sollten die Gesellschafter über diese Programmbedingungen einen förmlichen Beschluss fassen. Im Anschluss können die Bedingungen auf der Resolvio-Plattform hinterlegt und den begünstigten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.

Besonderer Hinweis zu Dividendenbeteiligung

Bei der in dieser Vorlage enthaltenen Dividendenbeteiligung ist darauf zu achten, dass bei den jeweiligen Ausschüttungen an die Gesellschafter für die „virtuellen Ausschüttungen“ zusätzliche Liquidität benötigt wird.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die als Phantom Dividenden gezahlten Brutto-Beträge erst im Zeitpunkt der Auszahlung als Betriebsausgabe mit entsprechender Ergebnisminderung steuerlich von dem Unternehmen geltend gemacht werden können.

Aktualisierungen

Die Vorlage wurde an die neuste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.03.2025, Az. 12/25) zur Unzulässigkeit von Verfallsklauseln bei Eigenkündigung oder bei einer geringeren Verfallsperiode als die Vestingperiode angepasst. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier: Gevestete virtuelle Anteile dürfen nicht (mehr) ohne weiteres verfallen, wenn der Mitarbeiter geht (BGA Urteil vom 19.03.2025).

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss / Resolution

Präambel / Preamble

Inhalt / Content

DeutschEnglisch

Bedingungen des virtuellen Mitarbeiter­beteiligungs-Programms

Terms and Conditions of the Virtual Employee Share Ownership Program

Die Geschäftsführung der Gesellschaft gewährt ausgewählten Begünstigten ("Anteilsinhaber") virtuelle Geschäftsanteile nach Maßgabe dieser Bedingungen ("Programm-Bedingungen").

The management of the Company grants selected beneficiaries ("Shareholders") Virtual Shares in accordance with these terms and conditions ("Program Terms").

  1. Präambel

  1. Preamble

    1. Die Firma d. Arbeitgeber-Gesellschaft mit Sitz in Sitz d. Arbeitgeber-Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Registergericht d. Arbeitgeber-Gesellschaft, unter Registernummer d. Arbeitgeber-Gesellschaft ("Gesellschaft") bietet ausgewählten Personen an, an der künftigen Steigerung des Unternehmenswerts der Gesellschaft teilzuhaben. Die nachfolgenden Programm-Bedingungen regeln das zu diesem Zweck implementierte virtuelle Mitarbeiter­beteiligungs­programm der Gesellschaft ("Virtuelles Beteiligungs­programm").

    1. The Firma d. Arbeitgeber-Gesellschaft with its registered office in Sitz d. Arbeitgeber-Gesellschaft, registered in the commercial register of the local court Registergericht d. Arbeitgeber-Gesellschaft, under Registernummer d. Arbeitgeber-Gesellschaft ("Company") offers selected individuals the opportunity to participate in the future increase of the Company's value. The following Program Terms govern the virtual employee shares program implemented by the Company for this purpose ("Virtual Shares Program").

    1. Für das Virtuelle Beteiligungsprogramm setzt der Anteilsinhaber kein Kapital ein. Der Anteilsinhaber erhält nach Maßgabe dieser Programm-Bedingungen einen vertraglichen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar oder auf Gewährung einer Sachleistung ("virtuelle Geschäftsanteile"), wenn sich die künftige Wertsteigerung im Rahmen eines Exits realisiert.

    2. Ferner begründen die virtuellen Geschäftsanteile nach MAßgabe dieser Programmbedingungen einen aufschiebend bedingten Zahlungsanspruch des Anteilsinhabers gegen die Gesellschaft, dessen Höhe von der jeweils beschlossenen Ausschüttung abhängt (Dividenden-Beteiligung).

    1. The Shareholder does not invest any capital for the Virtual Shares Program. In accordance with these Program Terms, the Shareholder receives a contractual claim against the Company for payment of a specific amount in cash or for the granting of a benefit in kind ("Virtual Shares"), if the future increase in value is realized in the context of an Exit.

    2. Furthermore, the Virtual Shares establish, in accordance with these Program Terms, a conditional payment claim of the Shareholder against the Company, the amount of which depends on the distribution resolved in each case (Dividend Participation).

    1. Sowohl der Eintritt einer erwarteten Wertsteigerung als auch ihre Realisierung sind ungewiss, so dass der Anteilsinhaber im Falle ihres Ausbleibens keinerlei Rechte gegenüber der Gesellschaft aus dieser Vereinbarung geltend machen kann. Insbesondere erwirbt der Anteilsinhaber weder echte Gesellschafterrechte an der Gesellschaft auf Grund dieser Vereinbarung noch sind die Gesellschaft oder deren Gesellschafter zu irgendeinem Zeitpunkt dazu verpflichtet, einen Exit herbeizuführen. Es bestehen keine Informations-, Stimm- oder sonstige Teilhaberechte.

    1. Both the occurrence of an expected increase in value and its realization are uncertain, so that the Shareholder cannot assert any rights against the Company from this agreement in the event of their absence. In particular, the Shareholder neither acquires shareholder rights in the Company on the basis of this agreement, nor are the Company or its shareholders obligated at any time to bring about an Exit. There is no entitlement to information, voting, or other participation rights.

  1. Ausgabe virtueller Geschäftsanteile

  1. Grant of Virtual Shares

    1. Virtuelle Geschäftsanteile sind an den Anteilsinhaber wirksam gewährt, wenn der Anteilsinhaber das in dem Zuteilungsschreiben enthaltene Angebot der Gesellschaft innerhalb der in dem Zuteilungsschreiben genannten Annahmefrist vorbehaltlos in Textform (etwa über die Resolvio-Plattform) annimmt.

    1. Virtual Shares are effectively granted to the Shareholder when the Shareholder unconditionally accepts the Company's offer contained in the allocation letter in text form (for example, via the Resolvio platform) within the acceptance period specified in the allocation letter.

    1. Für das Einhalten der Annahmefrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung in Textform ("Annahmeerklärung") bei der Gesellschaft maßgeblich.

    1. For compliance with the acceptance period, the time of receipt of the declaration of acceptance in text form ("Declaration of Acceptance") by the Company is decisive.

    1. Mit fristgerechter Annahmeerklärung beginnt der Vesting-Zeitraum an dem in dem Zuteilungsschreiben festgelegten Tag ("Zuteilungstag"). Der Zuteilungstag kann auch vor dem Zeitpunkt des Zugangs des Zuteilungsschreibens bei dem Anteilsinhaber liegen.

    1. With timely Declaration of Acceptance, the vesting period begins on the day specified in the allocation letter ("Allocation Date"). The Allocation Date may also be before the time of receipt of the allocation letter by the Shareholder.

  1. Vesting

  1. Vesting

    1. Die dem Anteilsinhaber insgesamt gewährten Virtuellen Geschäftsanteile stehen diesem nicht vom Zuteilungstag an zu, sondern wachsen dem Anteilsinhaber über einen festgelegten Zeitraum hinweg zu (Vesting). Der Vesting-Zeitraum für die virtuellen Geschäftsanteile beträgt insgesamt Vesting-Zeitraum (Monate) Monate und beginnt mit dem Zuteilungstag ("Vestingzeitraum"). Nach Ablauf von Cliff-Zeitraum (Monate) Monaten des Vesting-Zeitraums ("Cliff-Zeitraum") gelten Cliff-Zeitraum (Monate)Vesting-Zeitraum (Monate)) der Virtuellen Geschäftsanteile des Anteilsinhabers als gevestet. Anschließend vestet monatlich 1Vesting-Zeitraum (Monate)) der virtuellen Geschäftsanteile.

    1. The total Virtual Shares granted to the Shareholder do not accrue to them from the Allocation Date, but instead accrue to the Shareholder over a specified period of time (Vesting). The vesting period for the Virtual Shares is a total of Vesting-Zeitraum (Monate) months and begins with the Allocation Date ("Vesting Period"). After the expiration of Cliff-Zeitraum (Monate) months of the Vesting Period ("Cliff Period"), Cliff-Zeitraum (Monate)Vesting-Zeitraum (Monate)) of the Shareholder's Virtual Shares are considered vested. Subsequently, 1Vesting-Zeitraum (Monate)) of the Virtual Shares vest monthly.

    1. Der Vesting-Zeitraum ist unterbrochen, solange das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen dem Anteilsinhaber und der Gesellschaft ("Mitarbeiter-Vertragsverhältnis") ohne Entgeltfortzahlungspflicht seitens der Gesellschaft suspendiert ist (z.B. Elternzeit (nicht: Mutterschutz), unbezahltes Sabbatical, krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums, Arbeitsverhinderung aus anderen Gründen, unbezahlter Urlaub, sonstiges Ruhen des Mitarbeiter-Vertragsverhältnis).

    1. The Vesting Period is interrupted as long as the service or employment relationship between the Shareholder and the Company ("Employee Contractual Relationship") is suspended without the Company's obligation to continue paying remuneration (e.g., parental leave (not: maternity protection), unpaid sabbatical, illness-related incapacity for work after the expiry of the continued remuneration period, prevention of work for other reasons, unpaid leave, other suspension of the Employee Contractual Relationship).

    1. Mit Eintritt eines Exits vesten sämtliche virtuellen Geschäftsanteile des Anteilsinhabers vorzeitig ("Accelerated Vesting"), wenn während des Vesting-Zeitraums ein Exit eintritt und der virtuelle Anteilsinhaber zu diesem Zeitpunkt in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis mit der Arbeitgeber-Gesellschaft steht, soweit die virtuellen Geschäftsanteile bis zu diesem Zeitpunkt nicht verfallen sind.

    1. Upon the occurrence of an Exit, all Virtual Shares of the Shareholder vest prematurely ("Accelerated Vesting") if an Exit occurs during the Vesting Period and the Virtual Shareholder is in an ongoing employment relationship with the Employer Company at that time, to the extent that the Virtual Shares have not lapsed up to that point.

TeilzeitklauselTeilzeitklausel
  1. Definition Exit

  1. Definition of Exit

    1. Ein "Exit" im Sinne dieser Programm-Bedingungen liegt in den folgenden Fällen vor:

    1. An "Exit" within the meaning of these Program Terms occurs in the following cases:

      1. Verkauf und Übertragung von über Exitschwelle (Prozent) der echten Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft im Rahmen einer oder mehrerer zusammen­hängender Transaktionen ("Share Deal-Exit"),

      1. Sale and transfer of more than Exitschwelle (Prozent) of the corporate shares in the Company in the context of one or more related transactions ("Share Deal Exit"),

      1. Verkauf und Übertragung von über Exitschwelle (Prozent) der wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft nach Verkehrswerten im Rahmen einer oder mehrerer zusammenhängender Transaktionen ("Asset Deal-Exit")

      1. Sale and transfer of more than Exitschwelle (Prozent) of the essential assets of the Company at fair market value in the context of one or more related transactions ("Asset Deal Exit")

      1. Börsennotierung der Gesellschaft, einschließlich im Rahmen eines IPO, Direct Listings oder einer de-SPAC Transaktion sowie die mittelbare Börsennotierung über ein verbundenes Unternehmen welches mittelbar oder unmittelbar zumindest zu fünfundsiebzig Prozent (75 %) an der Gesellschaft beteiligt ist ("IPO-Exit")

      1. Stock exchange listing of the Company, including in the context of an IPO, Direct Listing or a de-SPAC transaction, as well as the indirect stock exchange listing via an affiliated company which directly or indirectly holds at least seventy-five percent (75 %) of the shares in the Company ("IPO Exit")

    1. Ein Exit liegt in allen Fällen erst mit dem Vollzug (d.h. Closing) vor.

    1. In all cases, an Exit only occurs upon completion (i.e., Closing).

    1. Ein Exit liegt jedoch nicht bei einer Veräußerung vor, wenn es sich dabei um einen Tausch, eine Einbringung, eine Verschmelzung im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder eine wirtschaftlich vergleichbare Maßnahme handelt, nach deren Vollzug die Anteile an der (fortbestehenden) Gesellschaft weiterhin zu fünfzig Prozent (50 %) oder mehr von den Gesellschaftern gehalten werden, die unmittelbar vor dem betreffenden Vorgang die Anteile an der Gesellschaft hielten ("Merger").

    1. However, an Exit does not occur in the case of a sale if it involves an exchange, contribution, merger within the meaning of the Transformation Act or an economically comparable measure, after the completion of which fifty percent (50 %) or more of the shares in the (continuing) Company continue to be held by the shareholders who held the shares in the Company immediately prior to the transaction in question ("Merger").

  1. Beteiligung am Exit-Erlös

  1. Participation in Exit Proceeds

    1. Der Anteilsinhaber hat einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung der Exit-Erlösbeteiligung, wenn und soweit die folgenden beiden Bedingungen eingetreten sind:

    1. The Shareholder has a claim against the Company for payment of the Exit Proceeds Participation if and to the extent that both of the following conditions have occurred:

  • Ein Exit im Sinne dieser Programm-Bedingungen ist erfolgt.

  • An Exit as defined in these Program Terms has taken place.

  • Die virtuellen Geschäftsanteile sind gevestet und nicht verfallen.

  • The Virtual Shares are vested and have not lapsed.

    1. Für die Berechnung der Exit-Erlösbeteiligung ist die folgende Formel maßgeblich:

      Exit-Nettoerlös
      x Nennbetrag der gevesteten und nicht verfallenen virtuellen Geschäftsanteile des Anteilsinhabers
      / Stammkapital der Gesellschaft erhöht um Gesamtnennbetrag der virtuellen Geschäftsanteile aller Anteilsinhaber
      - Basiswert (Strike Price)
      = "Exit-Erlösbeteiligung"

    1. The following formula is decisive for calculating the "Exit Proceeds Participation":

      Net Exit Proceeds
      x Nominal amount of the vested and non-lapsed Virtual Shares of the Shareholder
      / Share capital of the Company increased by the total nominal amount of Virtual Shares of all Shareholders
      - Base Value (Strike Price)
      = "Exit Proceeds Participation"

    1. Der "Exit-Nettoerlös" entspricht dem im Rahmen des Exits erzielten und vereinnahmten Erlös der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter (im Falle eines Asset Deal-Exit soweit er bei einer fiktiven Liquidation der Gesellschaft zur Ausschüttung an die Gesellschafter gelangen würde) ("Liquidationserlös") abzüglich der folgenden Beträge:

    1. The "Net Exit Proceeds" correspond to the proceeds achieved and received by the Company or the shareholders in the context of the Exit (in the case of an Asset Deal Exit, to the extent it would be distributed to the shareholders in a fictitious liquidation of the Company) ("Liquidation Proceeds") minus the following amounts:

      1. Betrag sämtlicher unmittelbar veranlasster Veräußerungs- und Transaktionskosten der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter im Zusammenhang mit dem Exit soweit es sich nicht um einen IPO-Exit handelt; sowie

      1. Amount of all directly caused sale and transaction costs of the Company and its shareholders in connection with the Exit, insofar as it is not an IPO Exit; and

      1. Betrag sämtlicher Ansprüche einzelner oder mehrerer bevorrechtigter Gesellschafter auf vorrangige Verteilung der Erlöse aus einem Exit aufgrund bestehender oder künftiger Vereinbarungen der Gesellschafter untereinander.

      1. Amount of all claims of individual or multiple preferred shareholders for priority distribution of proceeds from an Exit based on existing or future agreements among the shareholders.

    1. Der Anteilsinhaber nimmt nur an einem Nettoerlös teil, der über den im Zuteilungsschreiben festgelegten "Basiswert" (Strike Price) hinausgeht.

    1. The Shareholder only participates in Net Proceeds that exceed the "Base Value" (Strike Price) specified in the allocation letter.

    1. Sofern sich bei der Berechnung nach der vorstehenden Formel ein negativer Betrag ergibt, ist der Anteilsinhaber nicht zu Zahlungen an die Gesellschaft oder einen Dritten verpflichtet.

    1. If the calculation according to the above formula results in a negative amount, the Shareholder is not obligated to make payments to the Company or a third party.

    1. Die Exit-Erlösbeteiligung versteht sich als Bruttobetrag und wird nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bargeldlos auf ein von dem Anteilsinhaber zu benennendes Konto überwiesen. Sofern der Anteilsinhaber in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis mit der Gesellschaft steht und keine abweichenden Kontoinformationen mitteilt, nimmt die Gesellschaft Zahlungen auf die Exit-Erlösbeteiligung des Anteilsinhabers auf das aktuelle Entgeltkonto vor.

    1. The Exit Proceeds Participation is understood as a gross amount and will be transferred cashless to an account to be designated by the Shareholder after deduction of taxes and social security contributions. If the shareholder is in an ongoing employment relationship with the Company and does not provide different account information, the Company will make payments on the Shareholder's Exit Proceeds Participation to the current remuneration account.

    1. Der Anteilsinhaber nimmt mit seinen virtuellen Geschäftsanteilen nur einmalig an einem Exit teil. Sollten die zum Zeitpunkt des Exits an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter nach dem Exit Beteiligungen an der Gesellschaft halten, so findet eine Beteiligung des Anteilsinhabers an einer späteren Exit nicht statt.

    1. The Shareholder participates only once in an Exit with their Virtual Shares. If the shareholders of the Company at the time of the Exit continue to hold shares in the Company after the Exit, the Shareholder will not participate in a later Exit.

    1. Sofern keine der nachstehenden Ausnahmen eingreift, wird die Exit-Erlösbeteiligung innerhalb von zwei Monaten nach dem Exit zur Zahlung an den Anteilsinhaber fällig:

    1. Unless one of the following exceptions applies, the Exit Proceeds Participation becomes due for payment to the Shareholder within two months after the Exit:

      1. Der Anspruch des Anteilsinhabers auf die Exit-Erlösbeteiligung wird in jedem Falle erst einen (1) Monat nach Gutschrift der Zahlung des Erwerbspreises oder der jeweiligen späteren Zahlung bei dem maßgeblichen Veräußerer zur Zahlung fällig.

      1. The Shareholder's claim to the Exit Proceeds Participation will in any case only become due for payment one (1) month after the credit of the payment of the purchase price or the respective later payment to the relevant seller.

      1. Jedweder Zahlungsaufschub führt nicht zu Zinsansprüchen des Anteilsinhabers.

      1. Any payment delay does not lead to interest claims by the Shareholder.

      1. Eine für den Erwerbspreis aus einem Share Deal-Exit oder einem Asset Deal-Exit vereinbarte Ratenzahlung findet auf den Anspruch des Anteilsinhabers auf die Exit-Erlösbeteiligung entsprechende Anwendung. Dies bedeutet, dass bei Ratenzahlungen, Earn-Out-Klauseln oder vergleichbaren Gestaltungen stets der Betrag für den Anspruch des Anteilsinhabers auf die Exit-Erlösbeteiligung maßgeblich ist, welcher der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern der Gesellschaft tatsächlich zugeflossen ist.

      1. An installment payment agreed for the purchase price from a Share Deal Exit or an Asset Deal Exit applies mutatis mutandis to the Shareholder's claim to the Exit Proceeds Participation. This means that in the case of installment payments, earn-out clauses or comparable arrangements, the amount relevant for the Shareholder's claim to the Exit Proceeds Participation is always the amount that has actually accrued to the Company or the shareholders of the Company.

      1. Beträge die zunächst als Garantieeinbehalt (z.B. Escrow oder Hold-Back) nicht ausgezahlt worden sind, gelten erst mit Auszahlung an die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter der Gesellschaft als vereinnahmt.

      1. Amounts initially not paid out as a guarantee retention (e.g., escrow or hold-back) are only considered received upon payment to the Company or the shareholders of the Company.

      1. Spätere Zahlungspflichten der Gesellschaft oder der Gesellschafter wegen Garantieverletzungen führen jedoch nicht zu einer nachträglichen Minderung des Zahlungsanspruchs des Anteilsinhabers.

      1. Subsequent payment obligations of the Company or the shareholders due to warranty breaches do not, however, lead to a subsequent reduction of the Shareholder's payment claim.

      1. Im Falle eines Asset Deal-Exit oder eines Share Deal-Exit ist die Gesellschaft berechtigt, den Anspruch des Anteilsinhabers auf die Exit-Erlösbeteiligung statt durch Leistung eines Geldbetrages ganz oder teilweise durch Weitergabe von Sachleistungen, die die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter als Gegenleistung im Zuge des Exits erhalten haben (z.B. Aktien), zu erfüllen.

      1. In the case of an Asset Deal Exit or a Share Deal Exit, the Company is entitled to fulfill the Shareholder's claim to the Exit Proceeds Participation in whole or in part by passing on benefits in kind that the Company or its shareholders have received as consideration in the course of the Exit (e.g., shares) instead of paying a monetary amount.

      1. Im Falle eines IPO-Exit ist die Gesellschaft berechtigt, den Anspruch des Anteilsinhabers auf die Exit-Erlösbeteiligung statt durch Leistung eines Geldbetrages durch Aktien an der börsennotierten juristischen Person zu erfüllen.

      1. In the case of an IPO Exit, the Company is entitled to fulfill the Shareholder's claim to the Exit Proceeds Participation by shares in the listed legal entity instead of paying a monetary amount.

      1. Aktien sind erst dann zur Übereignung fällig, wenn die Lock-Up Periode / Sperrfrist nach den jeweils anwendbaren Vorschriften am jeweiligen Börsenhandelsplatz und allen anwendbaren Verträgen für alle Gesellschafter, die zum Zeitpunkt des IPO-Exit Gesellschafter der Gesellschaft waren, abgelaufen ist. Aus etwaigen Wertverlusten der Aktien während der Lock-Up Periode / Sperrfrist kann der Anteilsinhaber keine Ansprüche gegen die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter ableiten.

      1. Shares are only due for transfer when the lock-up period / holding period has expired according to the applicable regulations at the respective stock exchange and all applicable contracts for all shareholders who were shareholders of the Company at the time of the IPO exit. The Shareholder cannot derive any claims against the Company or its shareholders from any loss in value of the shares during the lock-up period / holding period.

    1. Besteht die Gegenleistung im Falle eines Exits nicht in Geld, wird der Liquidationserlös zum Zeitpunkt des Exits auf der Grundlage folgender Bewertungsregeln bewertet:

    1. If the consideration in the event of an exit is not in money, the liquidation proceeds at the time of the exit will be valued based on the following valuation rules:

      1. Anteile an juristischen Personen und Personen­gesell­schaften werden nach der im Rahmen des Exits vertraglich vereinbarten Bewertung bewertet. Soweit keine solche Bewertung vereinbart wurde, werden die Anteile nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zur Durchführung von Unternehmens­bewert­ungen (Stellungnahme des Hauptfachausschusses IDW S1) in der jeweils geltenden Fassung oder den an deren Stelle tretenden Grundsätzen bewertet;

      1. Shares in legal entities and partnerships are valued according to the valuation contractually agreed upon in the context of the exit. If no such valuation has been agreed, the shares are valued according to the principles of the Institute of Public Auditors in Germany (IDW) for conducting business valuations (statement of the main technical committee IDW S1) in the version applicable at the time or the principles replacing them;

      1. Andere Vermögens­gegen­stände werden mit ihrem Verkehrswert angesetzt.

      1. Other assets are valued at their fair market value.

    1. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, einen Exit herbeizuführen oder darauf hinzuwirken. Kommt es nicht zu einem Exit, kann der Anteilsinhaber aus den erworbenen virtuellen Gesellschaftsanteilen keinerlei Rechte herleiten. Insbesondere sind Schadensersatz- oder Abgeltungsansprüche ausgeschlossen.

    1. The Company is not obligated to bring about or work towards an exit. If an exit does not occur, the Shareholder cannot derive any rights from the acquired Virtual Shares. In particular, claims for damages or compensation are excluded.

  1. Dividenden-Beteiligung

  1. Dividend Participation

    1. Der Anteilsinhaber hat jeweils einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung der Dividenden-Beteiligung, wenn und soweit die folgenden Bedingungen eingetreten sind:

    1. The Shareholder has in each case a claim against the Company for payment of the Dividend Participation if and to the extent that the following conditions have been met:

  • Die Gesellschafter haben eine Gewinnausschüttung, Vorabausschüttung oder eine sonstige Ausschüttung - mit Ausnahme etwaiger verdeckter Gewinnausschüttungen - ("Ausschüttung") in bar beschlossen haben.

  • The Shareholders have resolved on a profit distribution, advance distribution, or other distribution in - cash with the exception of any hidden profit distributions - ("Distribution").

  • Die Gesellschaft hat die entsprechend beschlossene Ausschüttung an die Gesellschafter ausgezahlt hat.

  • The Company has paid out the correspondingly resolved Distribution to the Shareholders.

  • Die virtuellen Geschäftsanteile sind im Zeitpunkt des jeweiligen Ausschüttungsbeschlusses gevestet und nicht verfallen.

  • The Virtual Shares are vested and have not lapsed at the time of the respective distribution resolution.

    1. Für die Berechnung der Dividenden-Beteiligung ist die folgende Formel maßgeblich:

      Betrag der jeweiligen Ausschüttung
      x Nennbetrag der gevesteten und nicht verfallenen virtuellen Geschäftsanteile des Anteilsinhabers
      / Stammkapital der Gesellschaft erhöht um Gesamtnennbetrag der virtuellen Geschäftsanteile aller Anteilsinhaber
      = "Dividenden-Beteiligung"

    1. For the calculation of the Dividend Participation, the following formula is applicable:

      Amount of the respective Distribution
      x Nominal amount of the vested and non-lapsed Virtual Shares of the Shareholder
      / Share capital of the Company increased by the total nominal amount of Virtual Shares of all Shareholders
      = "Dividend Participation"

  1. Ausscheiden als Mitarbeiter, Verfall der virtuellen Geschäftsanteile

  1. Leaving as an Employee, Forfeiture of Virtual Shares

    1. Ein Mitarbeiter gilt als ausgeschieden, wenn das Mitarbeiter-Vertragsverhältnis gleichgültig aus welchem Grund (einschließlich wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit oder Tod) endet (im Falle der Kündigung des Mitarbeiter-Vertragsverhältnisses ist insoweit der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich) ("Ausscheiden").

    1. An employee is considered to have left when the Employee Contractual Relationship ends for any reason (including due to permanent disability or death) (in the case of termination of the Employee Contractual Relationship, the time of receipt of the notice of termination is decisive) ("Leaving").

    1. Scheidet der Anteilsinhaber vor Ablauf des Cliff-Zeitraums aus dem Mitarbeiter-Vertragsverhältnis aus, so verfallen alle virtuellen Geschäftsanteile ersatzlos.

    1. If the Shareholder leaves the Employee Contractual Relationship before the expiry of the Cliff Period, all Virtual Shares are forfeited without compensation.

    1. Scheidet der Anteilsinhaber nach Ablauf des Cliff-Zeitraums, aber vor dem Eintritt eines Exits aus dem Mitarbeiter-Vertragsverhältnis als Good-Leaver aus, so bleiben die bis zu diesem Zeitpunkt gevesteten virtuellen Geschäftsanteile bis zum Ablauf von Cliff-Zeitraum (Monate) Monaten nach Beendigung des Mitarbeiter-Vertragsverhältnisses erhalten, danach gelten Cliff-Zeitraum (Monate)Vesting-Zeitraum (Monate)) der Virtuellen Geschäftsanteile des Anteilsinhabers als ersatzlos verfallen. Anschließend verfällt monatlich 1Vesting-Zeitraum (Monate)) der virtuellen Geschäftsanteile ersatzlos. Der Anteilsinhaber ist ein „Good-Leaver", wenn das Mitarbeiter-Vertragsverhältnis aufgrund von Kündigung oder Nicht-Verlängerung aus einem anderen als den im folgenden Absatz genannten Gründen endet, insbesondere aufgrund von Kündigung durch den Anteilsinhaber aus wichtigem Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, oder aufgrund von Kündigung durch die Gesellschaft, wenn kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, oder wegen dauerhafter Erkrankung, Renteneintritt oder Tod.

    1. If the Shareholder leaves the Employee Contractual Relationship as a Good Leaver after the end of the Cliff Period but before the occurrence of an Exit, the Virtual Shares vested up to this point will remain in effect until Cliff-Zeitraum (Monate) months after the termination of the Employee Contractual Relationship. After that, Cliff-Zeitraum (Monate)Vesting-Zeitraum (Monate)) of the Virtual Shares of the Shareholder are considered forfeited without replacement. Subsequently, 1Vesting-Zeitraum (Monate)) of the Virtual Shares are forfeited without replacement each month. The Shareholder is a "Good Leaver" if the Employee Contractual Relationship ends due to termination or non-renewal for reasons other than those mentioned in the following paragraph, in particular due to termination by the shareholder for good cause for which the company is responsible, or due to termination by the company when there is no good cause for termination, or due to permanent illness, retirement, or death.

    1. Die Bestimmung des vorstehenden Absatzes gilt nicht, wenn der Anteilsinhaber die Gründe für sein Ausscheiden zu vertreten hat („Bad-Leaver-Event"). Ein Bad-Leaver-Event liegt im Fall einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft sowie gleichermaßen vor, wenn das Mitarbeiter-Vertragsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag beendet wird und Anlass hierfür ein Auflösungsverschulden oder ein Verhalten Anteilsinhabers ist, das der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen ein Recht zur außerordentlichen oder ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gegeben hätte. Im Fall eines Bad-Leaver-Events entfallen alle virtuellen Geschäftsanteile im Sinne dieser Programm-Bedingungen ersatzlos, ohne dass es hierzu einer gesonderten Mitteilung der Gesellschaft bedarf.

    1. The provision of the preceding paragraph does not apply if the Shareholder is responsible for the reasons for their leaving ("Bad Leaver Event"). A Bad Leaver Event exists in the case of behavior-related extraordinary or ordinary termination by the Company, and equally if the Employee Contractual Relationship is terminated by a termination agreement or dissolution agreement and the reason for this is a fault in dissolution or conduct by the Shareholder that would have given the Company or an affiliated company a right to extraordinary or ordinary behavior-related termination. In the case of a Bad Leaver Event, all Virtual Shares within the meaning of these Program Terms are forfeited without compensation, without the need for a separate notification from the Company.

    1. Sämtliche gevesteten und nicht gevesteten virtuellen Geschäftsanteile verfallen darüber hinaus stets ersatz- und entschädigungslos, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

    1. Furthermore, all vested and unvested Virtual Shares always expire without replacement or compensation if one of the following cases occurs:

      1. wenn der Anteilsinhaber die virtuellen Geschäftsanteile ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft veräußert, verpfändet, abtritt oder ein sonstiges Rechtsgeschäft abschließt, das zu einem vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnis führt,

      1. if the Shareholder sells, pledges, assigns, or concludes any other legal transaction with the Virtual Shares that leads to a comparable economic result without the prior written consent of the Company,

      1. wenn der Anteilsinhaber gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesen Programm-Bedingungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen durch die Gesellschaft gesetzten Frist unterlässt und es nicht nach besten Kräften unternimmt, die Folgen des Verstoßes zu beseitigen,

      1. if the Shareholder violates material obligations under these Program Terms and does not cease the violation despite warning within a reasonable period set by the Company and does not make best efforts to eliminate the consequences of the violation,

      1. wenn dem Anteilsinhaber schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber der Gesellschaft zur Last zu legen ist. Schwerwiegendes Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn der Anteilsinhaber (i) eine Straftat zum Nachteil der Gesellschaft begangen hat, (ii) vorsätzlich den Tatbestand einer Norm des Deliktsrechts zum Nachteil der Gesellschaft verwirklicht hat oder (iii) sonst im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat (z.B. die nicht unwesentliche Beteiligung an rechtswidrigem Verhalten wie der Bildung von Kartellen oder bei erheblichen Verstößen gegen das Datenschutzrecht)

      1. if the Shareholder is charged with serious misconduct towards the Company. Serious misconduct exists in particular if the Shareholder (i) has committed a criminal offense to the detriment of the Company, (ii) has intentionally fulfilled the elements of a tort law norm to the detriment of the Company, or (iii) has otherwise committed a serious breach of duty in connection with their activity for the Company (e.g., substantial participation in illegal behavior such as the formation of cartels or in significant violations of data protection law)

Maximaler Gültigkeitszeitraum (Jahre) Maximaler Gültigkeitszeitraum (Jahre)
  1. Vererblichkeit der virtuellen Geschäftsanteile, Übertragbarkeit

  1. Inheritability of Virtual Shares, Transferability

    1. Die von einem Anteilsinhaber bereits gevesteten virtuellen Geschäftsanteile sind vererblich. Die virtuellen Geschäftsanteile unterliegen weiterhin auch nach Eintritt eines Erbfalls diesen Programm-Bedingungen. Die jeweiligen Erben sind verpflichtet, die Gesellschaft über den Erbfall und ihr Erbe zu unterrichten, und die Gesellschaft kann entsprechenden Nachweis durch Vorlage eines Erbscheins (oder eines vergleichbaren Dokuments nach Maßgabe einer etwaig anwendbaren ausländischen Rechtsordnung) verlangen. Sofern virtuelle Geschäftsanteile mehr als einer Person vererbt werden, können diese Personen die Rechte und Pflichten aus den virtuellen Geschäftsanteile nur gemeinschaftlich wahrnehmen. Die Erben sind in diesem Falle verpflichtet, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen, der berechtigt ist, für alle Erben zu handeln. Dieser gemeinsame Vertreter ist insbesondere zur Abgabe und zum Empfang aller Erklärungen und sonstiger Mitteilungen im Sinne dieser virtuellen Geschäftsanteile für die Erben gegenüber der Gesellschaft berechtigt. Zahlungen der Gesellschaft an die Erben können an den gemeinsamen Vertreter mit befreiender Wirkung gegenüber allen Erben geleistet werden.

    1. The Virtual Shares already vested by a Shareholder are inheritable. The Virtual Shares continue to be subject to these Program Terms even after the occurrence of an inheritance event. The respective heirs are obligated to inform the Company about the inheritance event and their inheritance, and the Company may request corresponding proof by submission of a certificate of inheritance (or a comparable document according to any applicable foreign legal system). If Virtual Shares are inherited by more than one person, these persons can only exercise the rights and obligations from the Virtual Shares collectively. In this case, the heirs are obligated to designate a joint representative by written declaration to the Company, who is authorized to act for all heirs. This joint representative is particularly authorized to make and receive all declarations and other notifications in the sense of these Virtual Shares for the heirs towards the Company. Payments by the Company to the heirs can be made to the joint representative with discharging effect towards all heirs.

    1. Rechtsgeschäftliche Verfügungen über eine oder mehrere virtuelle Geschäftsanteile oder den Anspruch auf die Exit-Erlösbeteiligung sind unzulässig. Dies gilt auch für sämtliche schuldrechtlichen Geschäfte, die wirtschaftlich mit einer solchen Verfügung vergleichbar sind. Erfasst werden hiervon insbesondere Treuhandschaften, Unterbeteiligungen, die Vereinbarung von Glattstellungsgeschäften oder wirtschaftlich vergleichbare Maßnahmen.

    1. Legal dispositions over one or more Virtual Shares or the claim to the Exit Proceeds Participation are not permitted. This also applies to all obligatory transactions that are economically comparable to such a disposition. This includes, in particular, trusteeship arrangements, sub-participations, the agreement of offsetting transactions, or economically comparable measures.

  1. Rangrücktritt

  1. Subordination

    1. Der Anteilsinhaber tritt hiermit zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO mit sämtlichen Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile und diesen Programm-Bedingungen gemäß § 39 Abs. 2 InsO hinter die nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 (einschließlich) InsO gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen der übrigen Gläubiger der Gesellschaft zurück ("Rangrücktritt"). Die Forderungen des Anteilsinhabers können nur aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss nach Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Der Anteilsinhaber verpflichtet sich, seine nachrangige Forderung gegenüber der Gesellschaft soweit nicht geltend zu machen, wie durch die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung eine Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO eintreten würde oder einzutreten droht.

    1. To avoid over-indebtedness within the meaning of Section 19 (2) of the German Insolvency Code (InsO), the Shareholder hereby subordinates all claims against the Company in connection with the granting of Virtual Shares and these Program Terms pursuant to Section 39 (2) InsO behind the present and future claims of the Company's other creditors according to Section 39 (1) No. 1 to 5 (inclusive) InsO ("Subordination"). The claims of the Shareholder can only be settled from any liquidation surplus after repayment of all liabilities of the Company or from free assets exceeding the other liabilities of the Company. The Shareholder undertakes not to assert their subordinated claim against the Company to the extent that the partial or complete satisfaction of this claim would result in or threaten to result in over-indebtedness of the Company within the meaning of Section 19 (2) InsO or insolvency of the Company within the meaning of Section 17 (2) InsO.

    1. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Nebenansprüche wie z.B. Verzugszinsen und Kosten.

    1. The Subordination also includes contractual ancillary claims such as default interest and costs.

    1. Ist eine teilweise Leistung möglich und bestehen weitere fällige nachrangige Forderungen von Gläubigern im Sinne von § 39 Abs. 2 InsO (einschließlich weiterer Anteilsinhaber virtueller Geschäftsanteile), ist die Gesellschaft verpflichtet, den Zahlungsanspruch des Anteilsinhabers in der Weise zu bedienen, dass jeder Gläubiger im Sinne von § 39 Abs. 2 InsO den auf seine Forderung entfallenden Anteil aller nachrangigen und fälligen Forderungen im Verhältnis zum freien Vermögen der Gesellschaft erhält.

    1. If a partial payment is possible and there are further due subordinated claims from creditors within the meaning of Section 39 (2) InsO (including other Shareholders), the Company is obligated to service the payment claim of the Shareholder in such a way that each creditor within the meaning of Section 39 (2) InsO receives the share of all subordinated and due claims in proportion to the Company's free assets.

    1. Im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft wird der Anteilsinhaber nur an dem Überschuss beteiligt, der nach § 199 InsO zur Verteilung an die Gesellschafter zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anteilsinhaber als Nachranggläubiger zu diesem Zeitpunkt Gesellschafter der Gesellschaft ist oder nicht.

    1. In the event of insolvency of the Company, the Shareholder will only participate in the surplus that is available for distribution to the shareholders pursuant to Section 199 InsO. This applies regardless of whether the Shareholder is a shareholder of the Company at that time as a subordinated creditor or not.

    1. Der Rangrücktritt beinhaltet keinen Forderungsverzicht, die Forderungen des Anteilsinhabers gegen die Gesellschaft aus den virtuellen Geschäftsanteilen bestehen fort.

    1. The Subordination does not include a waiver of claims; the Shareholder's claims against the Company from the Virtual Shares continue to exist.

  1. Neugestaltung des virtuellen Mitarbeiter­beteiligungs­programms, Kein Verwässerungsschutz / Anpassung der Anzahl der virtuellen Anteile

  1. Restructuring of the Virtual Employee Shareholding Program, No Dilution Protection / Adjustment of the Number of Virtual Shares

    1. Die Gesellschaft kann das virtuelle Mitarbeiter­beteiligungs­programms jederzeit, insbesondere im Falle der Umwandlung in eine andere Rechtsform, einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung oder Etablierung einer mittelbaren oder unmittelbaren Holdinggesellschaft über der Gesellschaft in ein anderes Beteiligungsprogramm umwandeln, wenn dieses (neue) Programm den Anteilsinhaber wirtschaftlich nicht schlechter stellt als nach diesen Programm-Bedingungen. Anpassungen an zwingende Vorgaben ausländischer Rechtsordnungen oder eine andere Rechtsform (inkl. zur Vermeidung negativer steuerlicher Auswirkungen) sind dabei unter denselben Voraussetzungen zulässig.

    1. The Company may convert the virtual employee shareholding program at any time, particularly in the case of conversion to another legal form, a corporate restructuring, or establishment of a direct or indirect holding company above the Company, into another participation program if this (new) program does not economically disadvantage the Shareholder compared to these Program Terms. Adjustments to mandatory requirements of foreign legal systems or another legal form (including to avoid negative tax implications) are permissible under the same conditions.

    1. Es besteht jedoch kein Verwässerungsschutz. Die virtuellen Geschäftsanteile werden bei künftigen Erhöhungen des Stammkapitals der Gesellschaft wirtschaftlich verwässert. Dies gilt insbesondere auch im Falle des Formwechsels unter gleichzeitiger Durchführung von Kapitalmaßnahmen.

    1. However, there is no dilution protection. The Virtual Shares will be economically diluted in future increases of the Company's share capital. This applies particularly in the case of a change in legal form accompanied by simultaneous implementation of capital measures.

    1. Abweichend von dem vorstehenden Absatz erhöht sich bei einer Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die mit der Ausgabe neuer Geschäftsanteile verbunden ist, oder wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahmen die Anzahl der virtuellen Geschäftsanteile nach Durchführung der Kapitalerhöhung im gleichen Verhältnis wie das Stammkapital. Der im Zuteilungsschreiben vorgesehene Basiswert (Strike Price) ist proportional zu reduzieren.

    1. Notwithstanding the preceding paragraph, in the event of an increase in share capital from company funds associated with the issuance of new shares, or economically comparable measures, the number of Virtual Shares shall increase after the implementation of the capital increase in the same proportion as the share capital. The base value (strike price) provided for in the allocation letter is to be reduced proportionally.

    1. Bei einer Kapitalherabsetzung, die nicht mit einer Kapitalrückzahlung oder mit dem Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die Gesellschaft verbunden ist, oder wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahmen reduziert sich die Anzahl der virtuellen Geschäftsanteile nach Durchführung der Kapitalherabsetzung im gleichen Verhältnis wie das Stammkapital. Der im Zuteilungsschreiben vorgesehene Basiswert (Strike Price) ist proportional zu erhöhen.

    1. In the event of a capital reduction that is not associated with a capital repayment or with the acquisition of own shares by the Company, or economically comparable measures, the number of Virtual Shares shall be reduced after the implementation of the capital reduction in the same proportion as the share capital. The base value (strike price) provided for in the allocation letter is to be increased proportionally.

  1. Rückkauf

  1. Repurchase

    1. Die Gesellschaft ist Rückkaufsrecht berechtigt, sämtliche oder einen Teil der gevesteten virtuellen Geschäftsanteile von dem Anteilsinhaber zurückzukaufen ("Rückkaufrecht"). Die Ausübung des Rückkaufrechts erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Anteilsinhaber.

    1. The Company is entitled to repurchase all or part of the vested Virtual Shares from the Shareholder ("Repurchase Right") Rückkaufsrecht. The exercise of the Repurchase Right is effected by written notification to the Shareholder.

    1. Übt die Gesellschaft das Rückkaufrecht aus, verfallen sämtliche gevesteten virtuellen Geschäftsanteile des Anteilsinhabers, für die das Rückkaufrecht ausgeübt wurde ("Rückkaufanteile"). Der Anteilsinhaber hat Anspruch auf einen Rückkaufpreis je Rückkaufanteil in Höhe des Anteilspreises der letzten Finanzierungsrunde der Gesellschaft Rückkaufabschlagabzüglich des Strike Price.

    1. If the Company exercises the Repurchase Right, all vested Virtual Shares of the Shareholder for which the Repurchase Right was exercised ("Repurchased Shares") shall lapse. The Shareholder is entitled to a repurchase price per Repurchased Share equal to the share price of the Company's last financing round Rückkaufabschlagminus the Strike Price.

    1. Sollte binnen eines (1) Jahres nach Ausübung des Rückkaufrechts ein Exit eintreten und der auf die Rückkaufanteile hypothetisch entfallende Zahlungsanspruch den nach vorstehenden Absatz gezahlten Rückkaufpreis übersteigen, hat der Anteilsinhaber Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz.

    1. If an Exercise Event occurs within one (1) year after the exercise of the Repurchase Right and the payment claim hypothetically attributable to the Repurchased Shares exceeds the repurchase price paid according to the preceding paragraph, the Shareholder is entitled to a compensation payment in the amount of the difference.

  1. Ausschluss betrieblicher Übung

  1. Exclusion of Established Practice

    1. Die Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile auf der Grundlage dieser Programm-Bedingungen stellt eine freiwillige Leistung der Gesellschaft gegenüber dem Anteilsinhaber dar. Auch die wiederholte Gewährung von virtuellen Geschäftsanteilen oder Zahlungen und sonstige Leistungen aufgrund gewährter virtueller Geschäftsanteile an einzelne oder mehrere ausgewählte Begünstigte begründen keine künftigen Ansprüche auf Gewährung weiterer virtueller Geschäftsanteile oder auf ähnliche Leistungen.

    1. The granting of Virtual Shares on the basis of these Program Terms represents a voluntary benefit of the Company to the Shareholder. Even the repeated granting of Virtual Shares or payments and other benefits based on granted Virtual Shares to individual or multiple selected beneficiaries does not establish any future claims for the granting of additional Virtual Shares or similar benefits.

    1. Die Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile bzw. die Erfüllung des Anspruch des Anteilsinhabers auf die Exit-Erlösbeteiligung hat keine Auswirkungen auf die Berechnung etwaiger Bonuszahlungen, Tantiemen, Pensionspläne oder sonstiger Vergütungen des Anteilsinhabers. Insbesondere können aus der Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile an den Anteilsinhaber keine weiteren Ansprüche auf ähnliche Leistungen gegen die Gesellschaft hergeleitet werden.

    1. The granting of Virtual Shares or the fulfillment of the Shareholder's claim to the Exit Proceeds Participation has no effect on the calculation of any bonus payments, profit shares, pension plans, or other compensations of the Shareholder. In particular, no further claims for similar benefits against the Company can be derived from the granting of Virtual Shares to the Shareholder.

  1. Einschränkung der Haftung

  1. Limitation of Liability

    1. Die Gesellschaft gibt keinerlei Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Entwicklung der virtuellen Geschäftsanteile ab.

    1. The Company does not provide any guarantees, warranties, or assurances regarding the development of the Virtual Shares.

    1. Die Gesellschaft, ihre Gesellschafter sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von diesen Haftungsbeschränkungen sind Schadensersatzansprüche des Anteilsinhabers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") ausgenommen. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht haften die in Satz 1 Genannten nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden oder es sich um Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

    1. The Company, its shareholders, as well as their organs and vicarious agents are generally only liable for intent and gross negligence. Excluded from these limitations of liability are claims for damages by the Shareholder arising from injury to life, body, health, or from the breach of essential contractual obligations ("Cardinal Obligations"). Cardinal Obligations are those whose fulfillment makes the proper execution of the contract possible in the first place and on whose compliance the contractual partner regularly relies and may rely. In the event of a breach of a Cardinal Obligation, those mentioned in sentence 1 are only liable for typical, foreseeable damages, unless these were caused by gross negligence or intent or they are claims arising from injury to life, body, or health.

  1. Steuern

  1. Taxes

    1. Sämtliche Steuern, Abgaben, Beiträge sowie Zinsen, Straf- und Bußgelder oder sonstige Zuschläge hierauf ("Steuern"), die im Zusammenhang mit der Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile oder entsprechenden Zahlungen oder sonstigen Leistungen entstehen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge), sind von dem Anteilsinhaber zu tragen. Die Gesellschaft gibt keinerlei Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen im Hinblick darauf, ob im Zusammenhang mit der Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile und / oder entsprechenden Zahlungen Steuern entstehen oder nicht.

    1. All taxes, duties, contributions as well as interest, penalties and fines or other surcharges thereon ("Taxes") that arise in connection with the granting of Virtual Shares or corresponding payments or other benefits (in particular, but not limited to income tax, church tax, solidarity surcharge and social security contributions) are to be borne by the Shareholder. The Company does not provide any guarantees, warranties or assurances as to whether or not Taxes will arise in connection with the granting of Virtual Shares and/or corresponding payments.

    1. Im Zusammenhang mit der Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile oder entsprechenden Zahlungen oder sonstigen Leistungen ist die Gesellschaft berechtigt, Steuern einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Anteilsinhaber im Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr Arbeitnehmer oder Organ der Gesellschaft ist. Sofern und soweit die Gesellschaft einen solchen Steuereinbehalt nicht vorgenommen hat, ist die Gesellschaft berechtigt, die Steuern von sonstigen (auch nachfolgenden) Zahlungen an den Anteilsinhaber einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen. Ist dies nicht möglich oder reicht der einbehaltene Betrag nicht aus, um die Steuer zu begleichen, ist der Anteilsinhaber verpflichtet, die Gesellschaft insoweit von der Steuer freizustellen.

    1. In connection with the granting of Virtual Shares or corresponding payments or other benefits, the Company is entitled to withhold Taxes and remit them to the competent authorities. This also applies if the Shareholder is no longer an employee or organ of the Company at the time of payment. If and to the extent that the Company has not made such a tax withholding, the Company is entitled to withhold the Taxes from other (including subsequent) payments to the Shareholder and remit them to the competent authorities. If this is not possible or if the withheld amount is not sufficient to settle the tax, the Shareholder is obligated to indemnify the Company against the tax to that extent.

    1. Der Anteilsinhabers ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtlich und steuerlich vor Unterzeichnung des Zuteilungsschreibens beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Gewährung von virtuellen Geschäftsanteile und den entsprechenden Zahlungen oder sonstigen Leistungen. Der Anteilsinhaber erkennt an und erklärt, dass er weder von der Gesellschaft oder einem Gesellschafter der Gesellschaft noch von deren jeweilige Organen, Mitarbeitern oder Beratern im Hinblick auf die virtuellen Geschäftsanteile nach diesem virtuellen Mitarbeiter­beteiligungs­programm (insbesondere hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Aspekte) beraten worden ist.

    1. The Shareholder is responsible for seeking legal and tax advice before signing the allocation letter. This applies in particular with regard to the assessment of the tax implications in connection with the granting of Virtual Shares and the corresponding payments or other benefits. The Shareholder acknowledges and declares that he has not been advised by the Company or any shareholder of the Company or their respective organs, employees or advisors with regard to the Virtual Shares under this virtual employee participation program (in particular regarding legal and tax aspects).

  1. Änderungen und Mitteilungen

  1. Amendments and Notifications

    1. Diese Programm-Bedingungen zusammen mit dem jeweiligen individuellen Zuteilungsschreiben stellen den vollständigen Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien in Bezug auf die virtuellen Geschäftsanteile dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Parteien verpflichten sich, später getroffene mündlich Nebenabreden und Änderungen der vertraglichen Abreden unverzüglich schriftlich festzuhalten. Schriftform im Sinne dieser Programm-Bedingungen umfasst auch Textform i.S.v. § 126b BGB.

    1. These Program Terms, together with the respective individual allocation letter, represent the complete content of the contractual agreements between the parties regarding the Virtual Shares. No oral side agreements exist. The parties undertake to immediately record in writing any oral side agreements and changes to the contractual agreements made later. Written form within the meaning of these Program Terms also includes text form as defined in Section 126b of the German Civil Code (BGB).

    1. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist mit Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter berechtigt, über Ergänzungen und Änderungen dieser Programm-Bedingungen ("VSOP-Änderungen") zu entscheiden. Die Anteilsinhaber können gegen die VSOP-Änderungen innerhalb von sechs (6) Wochen Einwände geltend machen oder ihnen schriftlich widersprechen ("Einwendungsrecht"). Die Frist zur Ausübung des Einwendungsrechts beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung der Gesellschaft bei dem jeweiligen Anteilsinhaber, die ihn über die VSOP-Änderungen informiert. Widerspricht der Anteilsinhaber den VSOP-Änderungen nicht fristgerecht, gelten die VSOP-Änderungen im Verhältnis zu dem Anteilsinhaber als genehmigt, soweit der Anteilsinhaber auf diese Rechtsfolge in der schriftlichen Mitteilung der Gesellschaft über die VSOP-Änderungen hingewiesen wurde und die VSOP-Änderung ihn wirtschaftlich nicht wesentlich schlechter stellt.

    1. The management of the Company is entitled, with the consent resolution of the shareholders, to decide on additions and amendments to these Program Terms ("VSOP Amendments"). The Shareholders can raise objections to the VSOP Amendments or object to them in writing within six (6) weeks ("Right of Objection"). The period for exercising the Right of Objection begins upon receipt of a written notification from the Company by the respective Shareholder informing them about the VSOP Amendments. If the Shareholder does not object to the VSOP Amendments in due time, the VSOP Amendments are deemed approved in relation to the Shareholder, provided that the Shareholder has been informed of this legal consequence in the Company's written notification about the VSOP Amendments and the VSOP Amendment does not put them in an economically significantly worse position.

    1. Der Anteilsinhaber ist verpflichtet, die Gesellschaft fortlaufend über seine Kontaktdaten (Postanschrift und E-Mail) und über etwaige Änderungen zu informieren. Wenn die Gesellschaft im Falle eines Exits oder anderweitiger Leistungsverpflichtungen unter diesen Programm-Bedingungen nicht in der Lage ist, den Anteilsinhaber unter den zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten in angemessener Zeit über den Eintritt des Exits oder die Ausübung des Rückkaufrechts zu informieren, ist die Gesellschaft berechtigt, die virtuellen Geschäftsanteile oder das Rückkaufrecht als ausgeübt zu betrachten und den zu zahlenden Betrag zu hinterlegen. Die Ansprüche auf Zahlung und sonstige Leistung des Anteilsinhabers unter diesen Programm-Bedingungen gelten damit als erfüllt.

    1. The Shareholder is obligated to continuously inform the Company about their contact details (postal address and email) and about any changes. If, in the event of an Exit or other payment obligations under these Program Terms, the Company is unable to inform the Shareholder about the occurrence of the Exit or the exercise of the Repurchase Right within a reasonable time using the last known contact details, the Company is entitled to consider the Virtual Shares or the Repurchase Right as exercised and to deposit the amount to be paid. The claims for payment and other services of the Shareholder under these Program Terms are thereby deemed fulfilled.

  1. Datenschutz

    Die Gesellschaft ist berechtigt, personenbezogene Daten zu sammeln, zu verarbeiten und zu benutzen, soweit dies zur Umsetzung dieser Programm-Bedingungen erforderlich ist. Der Anteilsinhaber willigt durch seine Annahmeerklärung in das Sammeln, die Verarbeitung und Benutzung dieser Daten ein und verpflichtet sich, weitere eventuell erforderliche Zustimmungen im Hinblick auf Aspekte des Datenschutzes in der erforderlichen Form zu erteilen.

  1. Data Protection

    The Company is authorized to collect, process, and use personal data to the extent necessary for the implementation of these Program Terms. By accepting these Program Terms, the Shareholder consents to the collection, processing, and use of this data and undertakes to provide any further necessary consents regarding aspects of data protection in the required form.

  1. Schlussbestimmungen

  1. Final Provisions

    1. Der Anteilsinhaber ist verpflichtet, über die Gewährung der virtuellen Geschäftsanteile, das Zuteilungsschreiben und diese Programm-Bedingungen sowie ihren Inhalt Stillschweigen zu bewahren, sofern eine Pflicht zur Offenlegung nicht von Gesetzes wegen oder kraft verwaltungsrechtlicher Regelung besteht oder die Offenlegung gegenüber einem zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Berater des Anteilsinhabers erfolgt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt insbesondere gegenüber (anderen) Mitarbeitern der Gesellschaft.

    1. The Shareholder is obligated to maintain confidentiality regarding the granting of Virtual Shares, the allocation letter, and these Program Terms as well as their content, unless there is a legal or administrative obligation to disclose or the disclosure is made to an advisor of the Shareholder who is bound by professional confidentiality. The obligation of confidentiality applies in particular to (other) employees of the Company.

    1. Die Bestimmungen dieser Programm-Bedingungen gelten für die Gesellschaft und den Anteilsinhaber unabhängig von jedwedem Arbeits-, Dienst- oder anderem Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Anteilsinhaber und sind und werden auch nicht Bestandteil solcher Verträge. Die virtuellen Geschäftsanteile stellen keine Gegenleistungen für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen der jeweiligen Anteilsinhabers dar.

    1. The provisions of these Program Terms apply to the Company and the Shareholder independently of any employment, service, or other contract between the Company and the Shareholder and are not and will not become part of such contracts. The Virtual Shares do not constitute compensation for services rendered in the past by the respective Shareholder.

    1. Soweit in diesen Programm-Bedingungen auf ein bestimmtes Geschlecht Bezug genommen wird, schließt die Bezugnahme alle übrigen Geschlechter mit ein.

    1. Insofar as these Program Terms refer to a specific gender, the reference includes all other genders.

    1. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.

    1. The place of performance is the registered office of the Company.

    1. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

    1. This agreement is subject to German law.

    1. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Programm-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für nicht beabsichtigte Lücken dieses Vertrags und für die ergänzende Vertragsauslegung. Diese salvatorische Klausel hat keine bloße Beweislastumkehr zur Folge, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.

    1. If individual provisions of these Program Terms are or become invalid or unenforceable in whole or in part, this shall not affect the validity or enforceability of the remaining provisions. The invalid or unenforceable provision shall be replaced by a valid and enforceable provision that comes closest to the economic purpose of the invalid or unenforceable provision. The same applies to unintended gaps in this contract and for supplementary contract interpretation. This severability clause does not merely result in a reversal of the burden of proof, but excludes Section 139 of the German Civil Code (BGB) in its entirety.

    1. Diese Programm-Bedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Abweichungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

    1. These Program Terms have been drawn up in both German and English. In case of discrepancies the German version shall prevail.

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Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Aufsichtsrat
Beirat
Geschäftsleiter
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
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Zuletzt aktualisiert
26.03.2025

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

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Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Firma derjenigen Gesellschaft, bei welcher die Mitarbeiter angestellt sind, die mit virtuellen Anteilen bedacht werden sollen.

Beispiel: Unicorn GmbH.

Sitz derjenigen Gesellschaft, bei welcher die Mitarbeiter angestellt sind, die mit virtuellen Anteilen bedacht werden sollen.

Beispiel: Berlin.

Registergericht derjenigen Gesellschaft, bei welcher die Mitarbeiter angestellt sind, die mit virtuellen Anteilen bedacht werden sollen.

Beispiel: Amtsgericht München.

Registernummer derjenigen Gesellschaft, bei welcher die Mitarbeiter angestellt sind, die mit virtuellen Anteilen bedacht werden sollen.

Beispiel: HRB 123456.

Der virtuelle Anteilsinhaber nimmt grundsätzlich nur mit den Geschäftsanteilen an einem Exit-Erlös teil, für die der Vesting-Zeitraum schon abgelaufen sind.

Soweit seine virtuellen Anteile noch nicht gevestet sind, muss der virtuelle Anteilsinhaber in der Regel besonders hohe Nachteile in Kauf nehmen, wenn er das Unternehmen vorzeitig verlässt. Näheres ergibt sich aus den "Verfallbestimmungen".

Typische Vesting-Perioden sind Zeiträume zwischen 36 Monaten (3 Jahren) bis 60 Monaten (6 Jahren).

Beispiel: "48 Monate"

Das Vesting (Zuteilung) der virtuellen Anteile beginnt erst, wenn der Cliff-Zeitraum (englisch für "Klippe") abgelaufen ist. Der Cliff-Zeitraum ist also eine Wartezeit, die der virtuelle Anteilsinhaber überstehen muss, bevor er erstmals virtuelle Anteile erhält. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf des Cliff-Zeitraums, hat er nichts von dem VSOP-Programm.

Typische Cliff-Zeiträume betragen zwischen 3 und 24 Monaten.

Beispiel: "6 Monate"

Die Teilzeitklausel gehört zu den Standardregelungen in virtuelle Mitarbeiterbeteiliungen.

Sie legt fest, dass sich der Vestingzeitraum verlängert, wenn sich die geschuldete Arbeitszeit des Mitarbeiters verringert (Teilzeit).

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Teilzeitklausel ein Indikator dafür, dass die virtuellen Anteile als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Mitarbeiters zu verstehen sei. Hierdurch können sich Einschränkungen für Verfallsklauseln ergeben (BAG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07)

Die Exit-Schwelle legt fest, welcher Anteil an veräußerten Geschäftsanteilen bzw. Vermögensgegenständen überschritten sein muss, damit ein Exit vorliegt.

Aus Vereinfachungsgründen wird in der Vorlage von einer einheitlichen Exit-Schwelle für Share- und Asset-Deals ausgegangen. Bei Unternehmen, bei welchen bestimmte Assets eine besonders hohe Bedeutung haben, kann im Einzelfall eine differenzierte Festlegung ratsam sein (In diesem Fall einfach im Resolvio-Chat melden).

Typischerweise werden Exit-Schwellen von 50 Prozent bis 75 Prozent festgelegt. Wenn ein hoher Teil besonders langfristig investierter Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind, kann im Einzelfall auch eine deutlich niedrigere Schwelle sinnvoll sein.

Beispiel: "50 Prozent"

Häufig wird eine maximale Gültigkeitsdauer für virtuelle Geschäftsanteile festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist verfallen sämtliche virtuellen Geschäftsanteile, egal ob bereits gevestet oder nicht.

Ob die Festlegung einer solchen Gültigkeitsdauer sinnvoll ist, sollte sorgfältig abgewogen werden.

  • Einerseits hält eine solche Regelung die Gesellschaft flexibel und garantiert, dass auch für später hinzutretende Mitarbeitergenerationen Beteiligungsprogramme aufgelegt werden können. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass entsprechende Spielräume auch durch andere Effekte entstehen (anderweitige Verfallbestimmungen, Rückkaufrecht, Verwässerung durch künftige Finanzierungsrunden etc).

  • Andererseits führt allein die Existenz eines solchen "Verfalldatums" dazu, dass die Mitarbeiter das Beteiligungsprogramm geringeren Wert beimessen. Zudem führt eine zu kurze Gültigkeitsdauer, dass lang-gediente Mitarbeiter, die der Gesellschaft über lange Zeit die Treue gehalten haben, allein durch Zeitablauf ihre virtuellen Geschäftsanteile verlieren. Dies kann äußerst demotivierend wirken, sofern die betreffenden Mitarbeiter nicht durch anderweitige Auffangregelungen abgesichert werden.

Der privilegierte Personenkreis sind die Personen, die an der Pooling-KG beteiligt werden sollen. Zur Auswahl stehen die Personengruppen "Mitarbeiter" und "selbstständige Vertriebspartner".

Bitte beachten Sie, dass das Muster nur für die Mitarbeiter-Kommanditisten spezielle Regelungen für Ausscheiden und Abfinden enthält (Vesting, Good-Leaver-/Bad-Leaver-Regelung). Für Vertriebspartner-Kommanditisten sind solche Regelungen in der Regel nicht erforderlich.

Ein Rückkaufabschlag ist ein Abschlag auf den Wert der virtuellen Geschäftsanteile, der im Falle eines Rückkaufs durch die Gesellschaft oder einen Dritten abgezogen wird. Der Abschlag wird in der Regel in Prozent des Wertes der virtuellen Geschäftsanteile festgelegt.

Durch den Rückkauf erhalten die Mitarbeiter Geld für ihre virtuellen Geschäftsanteile, obwohl es nicht zu einem Exit-Ereignis gekommen ist. Im Hinblick kann es gerechtfertigt sein, für die rückkaufende Gesellschaft im Gegenzug einen Rückkaufabschlag festzulegen, um diese vor einem übermäßigen Liquiditätsabfluss zu schützen.

Beispiel: "20 %"

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