Wann ist dieser Beschluss erforderlich?
Wenn ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil verkaufen möchte, ist in den meisten GmbHs die Zustimmung der anderen Gesellschafter erforderlich. Diese Regelung findet sich als sogenannte Vinkulierungsklausel im Gesellschaftsvertrag und dient dem Schutz der Gesellschaftergemeinschaft.
Die Vinkulierung verfolgt zwei wichtige Schutzzwecke:
Schutz vor unerwünschten neuen Gesellschaftern: Die Gesellschafter können verhindern, dass Wettbewerber oder andere unpassende Personen in die Gesellschaft eindringen. Wahrung der Beteiligungsverhältnisse: Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse können kontrolliert werden, etwa wenn ein Gesellschafter eine dominierende Position erlangen würde.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Antrag des verkaufswilligen Gesellschafters: Der Gesellschafter, der seinen Anteil veräußern möchte, beantragt die Zustimmung bei den anderen Gesellschaftern oder der Gesellschaft (je nach Regelung im Gesellschaftsvertrag).
2. Beschlussfassung: Die Gesellschafterversammlung entscheidet über den Antrag. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3. Stimmrecht des Veräußerers: Der verkaufswillige Gesellschafter darf bei der Abstimmung mitstimmen – auch wenn es um seinen eigenen Anteil geht. Gleiches gilt für den Erwerber, falls dieser bereits Gesellschafter ist.
Worauf ist bei der Entscheidung zu achten?
Die Zustimmung liegt grundsätzlich im Ermessen der Gesellschafter. Dennoch sind Sie bei Ihrer Entscheidung nicht völlig frei:
Maßstab der Entscheidung: Sie müssen den Zweck der Vinkulierung im Gesellschaftsvertrag berücksichtigen und eine Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse des Veräußerers und dem Schutzinteresse der Gesellschaft vornehmen. Eine willkürliche oder treuwidrige Verweigerung ist unzulässig.
Versagungsgründe können sein:
Der Erwerber ist Wettbewerber der Gesellschaft Die Leistungsfähigkeit des Erwerbers ist zweifelhaft (wichtig bei Nebenleistungspflichten) Die Übertragung würde die Mehrheitsverhältnisse ungünstig verändern Der Erwerber passt nicht zum personalistischen Charakter der Gesellschaft
Wichtig: In bestimmten Fällen kann sogar eine Pflicht zur Verweigerung der Zustimmung bestehen, etwa wenn der Mehrheitsgesellschafter seine Anteile an einen Wettbewerber verkaufen möchte. Dies folgt aus der gesellschafterlichen Treuepflicht.
Rechtsfolgen der Zustimmung
Wird die Zustimmung erteilt, wird der Abtretungsvertrag wirksam. Bis zur Zustimmung ist die Abtretung schwebend unwirksam. Bei Verweigerung der Zustimmung wird die Abtretung endgültig unwirksam – der Geschäftsanteil bleibt beim bisherigen Gesellschafter.
Was ist nach der Beschlussfassung zu tun?
Die Geschäftsführung muss nach der Zustimmung prüfen, ob eine Meldepflicht zum Transparenzregister besteht. Dies ist der Fall, wenn sich durch die Anteilsübertragung die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft ändern. Die entsprechende Meldung muss dann fristgerecht erfolgen.
Außerdem ist die Gesellschafterliste zu aktualisieren und beim Handelsregister einzureichen, sobald die Abtretung notariell beurkundet und wirksam geworden ist.
Weitere Hinweise
Beachten Sie, dass die konkreten Anforderungen an die Zustimmung von den Regelungen in Ihrem Gesellschaftsvertrag abhängen. Prüfen Sie daher:
Wer ist zustimmungsberechtigt? (Gesellschaft, Gesellschafterversammlung, bestimmte Gesellschafter, Beirat?) Welche Mehrheit ist erforderlich? (Einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, Einstimmigkeit?) Gibt es besondere Versagungsgründe oder Zustimmungsvoraussetzungen?
Im Zweifel empfiehlt sich die Einholung rechtlicher Beratung, insbesondere wenn die Verweigerung der Zustimmung erwogen wird oder der Fall komplex ist.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Der Abtretung und Veräußerung der von Name des Veräußerers gehaltenen Geschäftsanteile mit laufender Nr. Geschäftsanteil-Nummer(n) und einem Gesamt-Nennbetrag von Gesamtbetrag der Geschäftsanteil-Nennbeträge an Name des Erwerbers wird zugestimmt. Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
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Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Geschäftsanteil-Nummern, die von dem Beschluss betroffen sein sollen. Die Nummern ergeben sich aus der Gesellschafterliste, die im Handelsregister veröffentlicht sind.
Beispiel: "1.001 bis 1.500 und 2.001 bis 2.500"



