Pensionszusage für Geschäftsführer: Altersvorsorge und steuerliche Vorteile optimal nutzen

Pensionszusage für Altersvorsorge des Geschäftsführers mit Gesellschafterbeschluss

Als Geschäftsführer eines Unternehmens stehst du vor der wichtigen Aufgabe, nicht nur das operative Geschäft zu leiten, sondern auch an deine eigene Zukunft zu denken. Eine Pensionszusage kann dabei ein wertvolles Instrument sein, um deine Altersvorsorge auf solide Beine zu stellen und gleichzeitig steuerliche Vorteile für dein Unternehmen zu nutzen. In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Aspekte der Pensionszusage und zeigen dir, worauf du bei der Gestaltung achten solltest.

Was ist eine Pen­si­ons­zu­sa­ge?

Zunächst einmal klären wir die Grundlagen: Eine Pensionszusage ist ein Versprechen des Unternehmens an seinen Geschäftsführer, im Ruhestand eine betriebliche Altersversorgung zu gewähren. Diese Zusage muss schriftlich festgehalten werden und ist rechtlich bindend. Die Höhe der späteren Pensionszahlung wird dabei meist in Abhängigkeit von Faktoren wie Dienstzeit und Gehalt festgelegt.

Schauen wir uns die wichtigsten Merkmale einer Pensionszusage genauer an:

  1. Individuelle Gestaltung: Die Pensionszusage kann flexibel auf die Bedürfnisse des Geschäftsführers und die Möglichkeiten des Unternehmens zugeschnitten werden. Du kannst beispielsweise festlegen, ob neben der Altersrente auch eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen sein soll.
  2. Steuerliche Behandlung: Während der Anwartschaftsphase, also der Zeit bis zum Renteneintritt, werden die Rückstellungen für die Pensionszusage als Betriebsausgaben behandelt. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis für das Unternehmen führen. Allerdings ist zu beachten, dass die späteren Pensionszahlungen bei dem Geschäftsführer oder seinen Hinterbliebenen dann als Einkünfte versteuert werden müssen.
  3. Bilanzielle Auswirkungen: Die Pensionszusage wird in der Bilanz des Unternehmens als Rückstellung ausgewiesen. Dies kann je nach Höhe der Zusage einen erheblichen Einfluss auf die Bilanzstruktur haben.

Vor­tei­le der Pen­si­ons­zu­sa­ge

Die Gewährung einer Pensionszusage bietet sowohl für den Geschäftsführer als auch für das Unternehmen attraktive Vorteile. Betrachten wir diese genauer:

Für den Geschäftsführer:

  • Zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente
  • Möglichkeit einer maßgeschneiderten Versorgungslösung
  • Unter Umständen Schutz vor Insolvenz durch den Pensionssicherungsverein

Für das Unternehmen:

  • Steuerliche Entlastung durch Bildung von Pensionsrückstellungen
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Flexibles Instrument der Vergütungsgestaltung

Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen be­ach­ten

Bei der Gestaltung einer Pensionszusage sind einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist die Einhaltung des sogenannten Fremdvergleichs, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Das bedeutet, die Zusage muss so ausgestaltet sein, wie sie auch einem fremden Dritten gewährt würde.

Folgende Punkte solltest du bei der Gestaltung einer Pensionszusage unbedingt beachten:

  1. Angemessenheit der Gesamtausstattung: Die Pensionszusage darf zusammen mit dem laufenden Gehalt nicht zu einer unangemessen hohen Vergütung führen. Als Faustregel gilt oft eine Obergrenze von 75% des letzten Aktivgehalts für die Gesamtversorgung.
  2. Erdienbarkeit: Zwischen dem Zeitpunkt der Zusage und dem frühestmöglichen Pensionseintritt muss ein ausreichender Zeitraum liegen. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind dies in der Regel mindestens 10 Jahre.
  3. Probezeit: Vor Erteilung der Pensionszusage sollte eine angemessene Probezeit liegen, üblicherweise 2-3 Jahre.
  4. Finanzierbarkeit: Das Unternehmen muss in der Lage sein, die zugesagte Pension auch tatsächlich zu finanzieren. Eine realistische Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ist hier unerlässlich.

Um­set­zung der Pen­si­ons­zu­sa­ge

Für die rechtssichere Umsetzung einer Pensionszusage ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss notwendig. Ohne den richtigen Gesellschafterbeschluss ist die Pensionszusage nichtig und die Altersvorsorge für den Geschäftsführer nichts wert. Dieser sollte alle wesentlichen Punkte der Zusage enthalten und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Mit Resolvio kannst du die entsprechende Beschlussfassung einfach, digital und rechtssicher abwickeln.

In unserem Vorlagenbereich findest du ein

📜 Muster für einen Gesellschafterbeschluss zur Erteilung einer Pensionszusage.

Mit Resolvio App kannst du den Gesellschafterbeschluss schnell und rechtssicher per digitalen Umlaufbeschluss fassen.

Beispiel eines Gesellschafterbeschlusses zur Pensionszusage


Fa­zit: Pen­si­ons­zu­sa­ge als stra­te­gi­sches In­stru­ment

Die Pensionszusage ist ein komplexes, aber auch sehr wirkungsvolles Instrument der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bietet sowohl dir als Geschäftsführer als auch deinem Unternehmen erhebliche Vorteile. Allerdings erfordert sie auch eine sorgfältige Planung und Umsetzung.

Wir empfehlen dir, bei der Gestaltung einer Pensionszusage unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die wirtschaftlichen Aspekte kann die Hinzuziehung eines unabhängigen Finanzberaters ratsam sein. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann dir helfen, die Zusage optimal auf deine individuelle Situation abzustimmen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Mit der richtigen Gestaltung kann eine Pensionszusage ein wichtiger Baustein für deine persönliche Altersvorsorge und ein strategisches Instrument für dein Unternehmen sein. Nutze diese Chance, um deine Zukunft und die deines Unternehmens auf eine solide Basis zu stellen.

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

Kurzvita:


2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.

2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.

Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").

2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

2020 - Steuerberaterprüfung.

2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.

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