Warum brauchen Sie diesen Beschluss?
Wenn Sie Ihrem Geschäftsführer eine Pensionszusage gewähren möchten, ist die Zustimmung der Gesellschafter (oder bei entsprechender Satzungsregelung des Beirats bzw. Aufsichtsrats) zwingend erforderlich. Ohne diese formelle Zustimmung kann die Pensionszusage steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden – mit erheblichen nachteiligen Folgen für die Gesellschaft.
Was sollten Sie vor der Beschlussfassung beachten?
Bevor Sie als Gesellschafterversammlung oder Kontrollgremium der Pensionszusage zustimmen, sollten Sie prüfen, ob der beigefügte Pensionszusage-Vertrag die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt:
Formelle Anforderungen
- Schriftform: Die Pensionszusage muss schriftlich erfolgen und klare Regelungen zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten Leistungen enthalten.
- Eindeutigkeit: Alle wesentlichen Punkte müssen konkret geregelt sein – vage Formulierungen können zur Nichtanerkennung führen.
Materielle Angemessenheit
- Erdienbarkeit: Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern sollte zwischen Zusage und vorgesehenem Pensionseintritt grundsätzlich ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegen. Bei nicht beherrschenden Geschäftsführern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine kürzere Frist ausreichen.
- Probezeit: Bei neu bestellten Geschäftsführern sollte die Pensionszusage in der Regel erst nach einer Probezeit von 12-18 Monaten (bei branchenerfahrenen Personen) bzw. 2-3 Jahren erteilt werden.
- Wirtschaftliche Erprobungsphase: Bei einer neu gegründeten Gesellschaft empfiehlt sich eine Wartezeit von etwa 3 Jahren, bis die wirtschaftliche Tragfähigkeit beurteilt werden kann.
- Angemessene Höhe: Als Faustregel gilt: Die Gesamtversorgung (einschließlich gesetzlicher Rente) sollte 75% der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen. Zur Beurteilung der Gesamtvergütung wird die Pensionszusage mit einer fiktiven Jahresnettoprämie bewertet.
- Pensionierungsalter: Das vereinbarte Pensionsalter sollte bei Neuzusagen mindestens 62 Jahre (besser 67 Jahre) betragen. Ein niedrigeres Alter kann steuerlich problematisch sein.
- Finanzierbarkeit: Die Pensionszusage darf nicht zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen.
Was passiert bei der Beschlussfassung?
Mit diesem Beschluss genehmigen Sie als zuständiges Gremium die in der Anlage beigefügte Pensionszusage. Der Beschluss dokumentiert, dass die Entscheidung ordnungsgemäß von den dafür zuständigen Organen getroffen wurde. Dies ist besonders wichtig, da bei Gesellschafter-Geschäftsführern grundsätzlich kein Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.
Wichtige Hinweise für die Praxis
- Vollständige Unterlagen: Achten Sie darauf, dass der vollständige Pensionszusage-Vertrag mit allen Regelungen zur Höhe, zu den Voraussetzungen und zur Berechnung als Anlage beigefügt ist.
- Klare Regelungen: Der Pensionsvertrag sollte auch Regelungen für Sonderfälle enthalten (z.B. vorzeitiges Ausscheiden, Invalidität, Hinterbliebenenversorgung, Anpassungen).
- Rückdeckungsversicherung: Erwägen Sie den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung, um die Erfüllbarkeit der Zusage abzusichern – auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist.
- Dokumentation: Bewahren Sie den Beschluss und die Anlage sorgfältig auf. Im Falle einer steuerlichen Prüfung müssen Sie die ordnungsgemäße Erteilung der Pensionszusage nachweisen können.
- Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie bei Änderungen der Verhältnisse (z.B. Gehaltsanpassungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten), ob die Pensionszusage anzupassen ist.
Typische Risiken und Fehlerquellen
Folgende Fehler führen häufig zu steuerlichen Problemen:
- Zusage ohne Einhaltung von Probe- oder Wartezeiten
- Zu kurze Erdienungszeit bis zum Pensionseintritt
- Unklare oder unvollständige Regelungen im Pensionsvertrag
- Überversorgung (mehr als 75% der Aktivbezüge)
- Fehlende Finanzierbarkeit bei Zusageerteilung
- Pensionszusage als "Nur-Pension" ohne ausreichendes Aktivgehalt
- Nachträgliche Erhöhungen ohne ausreichende Erdienungszeit
Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich und steuerlich beraten, bevor Sie der Pensionszusage zustimmen. Die Kosten einer Beratung sind im Regelfall deutlich geringer als die Risiken einer fehlerhaften Gestaltung.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Beschluss
Präambel
Inhalt
Die in der Anlage beigefügte
Pensionszusage zugunsten von Begünstigte Person
wird genehmigt.
Anlagen
Stimmabgaben
Beschlussergebnis
Metadaten
Free
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