Kann ein Cannabis Social Club gemeinnützig sein?
Nein, der Satzungszweck für ein Anbauvereinigung im Sinne des Cannabisgesetzes ist gesetzlich festgelegt und stellt keinen gemeinnützigen Zweck nach der Abgabenordnung dar. Sofern die Anbauvereinigung am Jahresende Gewinne ausweist, muss er diese daher versteuern (Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer). Allerdings ist es gesetzlich vorgesehen, dass die Anbauvereinigung auf Selbstkostenbasis arbeitet, sodass größere Gewinne in der Regel nicht anfallen werden.
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